BilDok-Meldung 2023

von Alois Schett
01. Oktober 2023

Bitte machen Sie sich vor dem Erstellen der BilDok-Meldung 2023 mit dem Rahmen vertraut, v. a. auch mit den Neuerungen von 2021, die eventuell noch nicht "in Fleisch und Blut" übergegangen sind. Wir empfehlen, dass Sie im Vorfeld möglichst viel mit den angeratenen Gruppen oder Ereignissen nach Anleitung arbeiten, damit Sie dann  mit der Aktion "Merkmale berechnen" auch sauber berechnete BilDok-Merkmale erhalten und wenig manueller Aufwand nötig wird.

Und immer wieder der Hinweis: wenn Sie nach manueller Eingabe von BilDok-Merkmalen im Abschnitt Bildungsdokumentation wieder "Merkmale berechnen" machen, verlieren Sie die manuellen Einträge im Abschnitt Bildungsdokumentation und Ihre Arbeit war "umsonst"!

Die Neuerungen 2021 betrafen bspw. zusätzlich zu der(den) Erstsprache(n) die Alltagssprache(n), dann die Ausprägungen der Deutschförderung (einerseits mit Stand Jahresende an Ihrer Schule und andererseits mit Stand 1.10. dJ) als Deutschförderklasse, Deutschförderklasse integrativ, Deutschförderkurs, Deutschförderkurs integrativ, weiters für ordentliche Schüler als "daz" (BFU-Unterricht), weiters den sog. Muttersprachlichen Unterricht (Unterricht in der Erstsprache) in der Ausprägung als FG oder UÜ, die Leistungsbeurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen, "last but not least" die Merkmale zum Kindergartenbesuch in (Schul-)Jahren, Monaten, durchschnittliche Stundenzahl pro Woche und durchschnittliche Stunden an besonderer Sprachförderung.
Siehe dazu den Artikel --> Neuerungen BilDok 2021!

Bitte versuchen Sie vorbereitend Datenfehler aufzuspüren und Datenpflege betreiben.
 

Die bisher publizierten "Stolpersteine" finden Sie hier: