BilDok-Stolperstein 1: Ausbildungsstände

von Alois Schett
01. Juli 2022

1) Einige Schulen haben mit den letztjährigen VorschülerInnen beim Zuweisen des Ausbildungsstandes immer wieder Probleme. Deshalb sei beispielhaft noch einmal die Vorgangsweise skizziert:

  • Die VorschülerInnen haben im letzten Jahr ein Vorschulzeugnis bekommen,
  • hatten die Schulstufe "0" und z. B. die SFKZ "0100" eingetragen.
  • Dann sollte der Jahreswechsel richtig durchgeführt worden sein und sie heuer auf Stufe "1" mit der SFKZ "0101" o. ä. sein.
  • Beim Menü "Bildungsdokumentation" sollte dann der erste Punkt "Merkmale berechnen" den Jahreserfolg "o" (ohne Erfolg) berechnen!
  • Im heurigen Jahr wird ihnen der Ausbildungsstand "fn" (Fortsetzung auf der nächsten Stufe der Schulart) zugewiesen.

Bei manuellem Zuweisen der Merkmale oder nicht anleitungskonformen Durchführungen achten Sie bitte darauf, dass in solchen Fällen nicht - wie bei anderen neuen Erstelern der Fall - "ne" (Neueintritt auf der ersten Stufe der Schulart) zugewiesen wird. Es handelt sich nämlich um die Fortsetzung der Ausbildung an der eigenen Schule - nur mit einer anderen SFKZ, z. B. "0101".

Ein "ne" (Neueintritt) ist nur in jenen Fällen angebracht, wo die Schüler/innen letztes Jahr eine Vorschulklasse an einer anderen Schule besucht haben!

Bei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass unterjährige Abbrecher/innen grundsätzlich ein "br" erhalten und Abgänger ein "bz", sofern sie nicht die Ausbildung regulär auf der letzten Stufe beendet haben. In beiden Fällen muss das Bildungsende (Austrittsdatum) angegeben werden, falls es nicht automatisch und korrekt berechnet wurde.

2) Am Bsp. Mittelschule: hier erhalten die neu eingetretenen Ersteler (5. Stufe) den Ausbildungsstand "ne" (Neueintritt auf der ersten Stufe der Schulart), während jemand mit SPF (schon in der VS erhalten und von Stufe 4 kommend) nicht neu in diese Schulart (Sonderschule) eintritt, sondern auf seiner nächsten Stufe weitermacht und folglich "nn" (Neueintritt auf der nächsten Stufe der Schulart) zugewiesen erhält. In diesem Fall handelt es sich um einen sog. "BilDok-Quereinsteiger", hier kann der Ausbildungsstand ohne entsprechenden Ereigniseintrag nicht berechnet werden. 

Hinweis:
"Bildungsbeginn" meint nach unserer Interpretation immer den Beginn der Ausbildung, den Schuleintritt an der hiesigen Schule. Demnach ist das "Bildungsende" immer der Schulaustritt von der eigenen Schule. Bei Abgängern/innen ist dies das Zeugnisdatum, bei unterjährigen Abbrechern/innen das Austrittsdatum.