BilDok-Stolperstein 3: Bilingualer Unterricht

von Alois Schett
01. Juli 2022

Das Ausbildungsdetail "BilDok-Bilingual" sorgt immer wieder für Verwechslungen. Mit diesem Merkmal ist die Information gemeint, ob SchülerInnen an der Schule fremdsprachigen bzw. zweisprachigen Unterricht mit der Lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache besuchen (SchUG § 16 Abs. 3), und zwar in folgenden Ausprägungen:
"d" für durchgehend fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht
"k" für (praktisch) kein fremd- bzw. zweisprachiger Unterricht
"t" für teilweise fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht

Teilweise bilingualer Unterricht

SchUG § 16 Abs. 3 sagt:
"Darüber hinaus kann die Schulbehörde erster Instanz auf Antrag des Schulleiters, bei Privatschulen auf Antrag des Schulerhalters, die Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) anordnen, wenn dies wegen der Zahl von fremdsprachigen Personen, die sich in Österreich aufhalten, oder zur besseren Ausbildung in Fremdsprachen zweckmäßig erscheint und dadurch die allgemeine Zugänglichkeit der einzelnen Formen und Fachrichtungen der Schularten nicht beeinträchtigt wird. Diese Anordnung kann sich auch auf einzelne Klassen oder einzelne Unterrichtsgegenstände beziehen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben davon unberührt."

Unabhängig vom bilingualen Unterricht besagt die Fremdsprachenwarnung demgegenüber beispielsweise, dass Sie übersehen haben, den Schülern bzw. Schülerinnen via Fachwahl den Pflichtgegenstand, den Freigegenstand, die Verbindliche Übung oder die Unverbindliche Übung "Lebende Fremdsprache Englisch" (oder andere Sprachen) zuzuweisen. Dabei bezieht sich dieser Abfragemechanismus und die Warnung immer auf das vergangene Schuljahr!

Fremdsprachenwernung

Hinweis:
Die Verbindliche Übung "Lebende Fremdsprache Englisch" ist dabei lt. Lehrplan auch in der Volksschule auf der ersten und zweiten Stufe via Fachwahl den Schülern/Schülerinnen zuzuweisen, sie wird lt. Lehrplan integrativ (im Umfang von 32 Jahreswochenstunden) geführt und scheint nicht als eigene Wochenstunde im Stundenplan auf. Auch am Zeugnis ist diese Verbindliche Übung - ebenso wie die integrative Verkehrserziehung - mit "teilgenommen" auszuweisen.

Vielleicht fehlt als Ursache für diese Warnung aber auch nur das Hakerl "bildok-relevant" für eine bestimmte Sprache beim Fach in der Stundentafel (Gegenstände - schulspezifisch pflegen).