Neuerungen BilDok 2021
Wie Sie ja schon mitbekommen haben, gab es mit dem Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und der nachfolgenden Bildungsdokumentationsverordnung 2021 doch einige Neuerungen!
Wir möchten auf folgende Änderungen in der BilDok-Meldung 2021 gegenüber den letzten Jahren aufmerksam machen:
1) Erstsprache(n) vs. Alltagssprache(n)
a) Neu: Die klassenführenden Lehrer:innen mögen die Erst- und Alltagssprachen erheben bzw. kontrollieren und anpassen:
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/IxiQAQ - Abschnitt Alltagssprachen und Erstsprachen
b) Nicht neu, aber in diesem Zusammenhang einen höheren Stellenwert hat der Erstsprachenunterricht (früher Muttersprachlicher Unterricht) - sowohl vom vergangenen Schuljahr, als auch vom laufenden Schuljahr;
bitte listen Sie sich dies nach Sprache und Gegenstandsart und Wochenstunden auf und kontrollieren Sie diesbezüglich die Fachwahl bei den Betroffenen und einmalig die Sprachenkennung bei den Basisdaten (bildok-relevant und Sprachenzuordnung):
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/GQP2Ag
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/8wXFE
Zukünftig nehmen Sie bitte alle Erstsprachenunterrichte (Muttersprachliche Unterrichte) getrennt nach Sprachen in die Stundentafeln auf und weisen Sie die jeweiligen Gegenstände den Schüler:innen zu,
auch wenn der Langtext am Zeugnis dann für alle "Erstsprachenunterricht" oder "Muttersprachlicher Unterricht" lautet. Im Kürzel können Sie es unterscheiden und Sokrates zukünftig hoffentlich korrekt berechnen.
2) Zusätzlich sind die Möglichkeiten für das "dritte Geschlecht" erweitert worden, damit dies in der Schülerverwaltung gem. der Personendokumente abgebildet werden kann:
"m" (männlich), "w" (weiblich", "x" (divers), "o" (offen), "i" (inter) und "k" (wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde)
3) Mit der BilDok-Meldung 2021 sind entfallen ...
* Schülerfreifahrt und Schulbuchaktion; Sie können dies weiterhin verwalten und dokumentieren, wenn es für Sie einen Sinn ergibt. Es fließt aber nicht mehr in die Meldedatei ein, bereits erfasste Merkmale sind ohne Auswirkung für die Meldung.
* Mehrtägige Schulveranstaltungen; Sie können dies weiterhin verwalten und dokumentieren, wenn es für Sie einen Sinn ergibt. Es fließt aber nicht mehr in die Meldedatei ein.
* Werken technisch oder textil - jahrelang mit "nicht zutreffend" gemeldet, ist schon seit letztem Jahr kein Teil der BilDok-Meldung mehr.
4) Schulische Tagesbetreuung
a) erprobt mit den Betreuungsgruppen (--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/qJWlAg)
b) Neu: Betreuungsart
Bei Betreuungsgruppen (BET-Mo, ...) wird "g" (getrennt) berechnet;
sollten Sie verschränkte Tagesbetreuungsklassen haben, müssen Sie diese bei der Klassendefinition im Feld Klassenart 2 mit "verschränkte GTS-Klasse" kennzeichnen.
Mittlerweile sollten Sie diese Schüler:innen der verschränkten Tagesbetreuungsklassen nicht mehr den 5 Betreuungsgruppen vom Typ BET-Mo, ... zuweisen müssen, damit 5 Betreuungstage berechnet werden, da sich dies aus dem Klassentyp "verschränkte GTS-Klasse" schlüssig ergibt;
in der Kombination "(verschränkte) GTS-Klasse" und BilDok-Merkmal 5 Betreuungstage wird "v" (verschränkt) als Betreuungsart berechnet.
Eine manuelle Zuweisung des jeweiligen BilDok-Merkmals (nach "Merkmale berechnen" ist natürlich immer möglich, weniger gefährlich und eleganter ist aber die Berechnung! (Und nach Programmadaptionen ist es immer gut, alles zu kontrollieren, ob das Erwartet auch wirklich passiert.)
5) Ereignisse
a) Ereignis SPF - erprobt; beachten Sie, ob die SFKZ, die dem Bescheid entspricht, eingestellt ist und ob die die Fachwahl (PG -> VÜ Englisch bei ASO) bzw. die Stundentafel beim erhöhten Förderbedarf stimmen;
s. dazu auch Wiki - SPF-Tätigkeiten (--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/NAKtBg)
b) Ereignis AO - erprobt;
neu: in der Meldedatei selber tauchten früher nur "A" außerordentlich oder "O" ordentlich auf, ab 2021 sind die möglichen Ausprägungen (gesetzliche Gründe für AO) auch Teil der Meldung.
Dies wird korrekt berechnet, wenn Sie das Ereignis AO korrekt mit der entsprechenden Ausprägung (meistens in APS: mangelnde Kenntnis der U-Sprache) zugewiesen haben und die Gültigkeit VON - BIS korrekt ist.
Ergänzend ist mit der BilDok-Meldung die Deutschförderung dazugekommen - s. weiter unten!
6) Häuslicher Unterricht und Externistenprüfungen - erprobt; die Schüler:innen sind nicht im eigenen Sokrates-Datenbestand (sie sind nur erstmalig von der Sprengelschule anzulegen, sodass sie im System sind und in der Sokratesschule HU abgebildet werden können);
bilden Sie ggf. die Externistenprüfungen und Externistenprüfungszeugnisse dafür im jeweiligen Prüfungszeitraum ab (Externistenklasse als Klassenart und manuell die benötigten BilDok-Merkmale wie in der Anleitung gezeigt zuweisen --> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/S4i8AQ).
Neu ist hier nur die Menge der HU-Schüler:innen im SJ 2021/22 und ggf. die Rückkehrer:innen unterm SJ - bitte Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir solche Schüler aus der Sokratesschule HU ab einem bestimmten Rückkehrdatum an Ihre Schule zurücküberweisen oder ihnen andernfalls für den Prüfungszeitraum eine sog. "zweite Laufbahn" an Ihrer Schule vergeben.
7) Schuleintritt Quereinsteiger - erprobt; darunter werden Schüler:innen verstanden, die nicht auf der ersten/beginnenden Stufe der Schulart (Erstklässler), sondern auf einer höheren Stufe UND zwischen Schulbeginn und 1.10. quer einsteigen (ansonsten ist dies ohne Auswirkung für die BilDok-Meldung).
Mit dem entsprechenden Ereignis können solche Schüler:innen für die BilDok-Meldung im Ausbildungsstand berechenbar gemacht werden und Sie sparen sich eine erschreckend lange Fehlerliste bei solchen Schüler:innen.
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/pages/viewpage.action?pageId=42664801
Grundsätzlich ist bei Generieren und prüfen bzw. bei der Fehleranzeige immer der erste aufgelistete Fehler bei einem Schüler oder einer Schülerin entscheidend, der Rest sind meist Folgefehler, die nach Behebung der Ursache für den ersten Fehler auch verschwinden.
8) Kindergartenjahre - erprobt; nur in der Primarstufe ist einmalig und ohne Datumswerte (gilt für die ganze Schullaufbahn) die Anzahl der besuchten Kindergartenjahre in einer elementarpädagogischen Einrichtung - vor Beginn der Schulpflicht - einzugeben (Ereignis Kindergartenjahre und Ausprägung "3" o. Ä.);
wenn keine Informationen vorliegen, ist "9" die Umgehung. Als logische Folge von der Angabe "9" bei den Kindergartenjahren ist bei Bildungsverlauf vor Schulpflicht kein Eintrag notwendig (weil ja nichts zum Kindergartenbesuch vorliegt).
Falls sich gegenüber dem Eintrag zu den Kindergartenjahren im letztem SJ nun Korrekturen ergeben, kann dies einzeln korrigiert werden oder auch in einer Massenaktion bestimmte Ausprägungen der Kindergartenjahre (bspw. alle mit "9") in einem Rutsch entfernt werden, um nachher die korrigierten Einträge zuzuweisen.
Hinweis: Mehrfacheinträge zum selben Punkt (mit vielleicht noch widersprechender Aussage) stellen immer Datenfehler dar und sollten saniert werden! (Entsprechende Dyn. Suchen wurden urgiert; Sokrates verwendet den jeweils jüngsten Eintrag für die Berechnung dieses Merkmals.)
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/sw-rDg
9) Bildungsverlauf vor Schulpflicht
Für jedes oben angegebene Kindergartenjahr ist - nur in Primarstufen - anzugeben,
a) wie viele Monate und
b) mit welchem durchschnittlichen Wochenstundenausmaß in diesen Monaten eine elementarpädagogischen Einrichtung besucht wurde und
c) ob und in welchem Ausmaß eine besondere Sprachförderung in Deutsch in dieser Zeit stattgefunden hat.
Mit einem Ereigniseintrag pro Kindergartenjahr können diese 3 Angaben in einem Rutsch zugewiesen werden. Beachten Sie bitte, dass dafür die Ereignisausprägung für die besondere Sprachförderung, für die Kindergartenangaben die Felder 1. Geschäftszahl, 2. Geschäftszahl und das Anmerkungsfeld verwendet werden!
Sollten hier bestimmte Informationen pro oben angegebenem Kindergartenjahr nicht vorliegen, ist "-" (ein Minuszeichen; ohne die Anführungszeichen ;-)) einzugeben.
Wiederholter Hinweis: Mehrfacheinträge zum selben Punkt stellen grundsätzlich einen Datenfehler dar.
(Entsprechende Dyn. Suchen wurden urgiert; Sokrates verwendet jeweils den jüngsten Eintrag für die Berechnung dieses Merkmals.)
(Die alten und früher gültigen BilDok-Angaben waren ein wenig anders aufgebaut, sind ab 2021 so nicht mehr verwendbar und tauchen vielleicht noch umbenannt mit "zzz_..." auf.)
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/sw-rDg - Abschnitt Bildungsverlauf vor Schulpflichtbeginn.
10) Schulpflichtverletzung - erprobt;einerseits haben Sie im vergangenen SJ wahrscheinlich die Schulpflichtverletzungen dokumentiert (Ereignis Schulpflichtverletzung 1./2./3./> 3. Tag), andererseits müssen Sie im Zuge der BilDok-Meldung "unentschuldigte Fehltage", "Verwarnung" und "Strafanzeige" angeben.
Betroffen sind die eigenen Schüler:innen vom abgelaufenen SJ (bspw. 2020/21). Die BilDok-Einträge müssen dazu das jeweilige BilDok-Meldedatum dazu (im Bsp. 1.10.2021) haben!
Erschwerend kommt aber nach wie vor dazu, dass diese Ereignisse grundsätzlich schon berechnet werden, aber im BilDok-Abschnitt "Erfolg zuweisen", so wie alle anderen Einträge, leider nicht oder mit "null/keine Schulpflichtverletzung/... aufscheinen - was natürlich verunsichert.
In der Meldedatei sind sie aber vorhanden (bei korrekten Einträgen nach Anleitung)!
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/PadgBQ
11) Deutschförderung
Bitte listen Sie sich die Schüler:innen mit Status Deutschförderklasse und Deutschförderkurs vom vergangenen SJ (entscheidend Status zum Austrittsdatum oder SJ-Ende) und vom laufenden SJ (Status am 1.10.) auf.
Damit die Deutschförderungen für Außerordentliche Schüler:innen vom abgelaufenen und vom aktuellen SJ berechenbar werden, benötigen Sie im vergangenen und im laufenden SJ Gruppen vom Typ "Deutschförderung" (Deutschförderklasse, Deutschförderklasse integrativ, Deutschförderkurs, Deutschförderkurs integrativ). Nach dem Erstellen dieser Gruppen von diesem Typ ordnen Sie die Schüler:innen zu!
Kandidat:innen für die Deutschförderklasse (auch integrativ bei < 8 Schüler:innen) ergeben sich ja aus dem MIKA-D Überprüfungsergebnis und haben dann die Stundentafel für die Deutschförderklasse und die zugehörige SFKZ (0109, 0835, 0455, 0578), während Kandidat:innen für den Deutschförderkurs (auch integrativ) die Stundentafel und SFKZ der Klasse haben. Schüler:innen in beiden Status müssen zwecks Plausibilität natürlich auch das Ereignis AO im entsprechenden Zeitraum eingetragen haben. Dies muss im laufenden SJ auch deckungsgleich mit den Angaben in der SDB zum Stichtag 1.10. sein (in der SDB bedeutet AO = Status DFKU, AO2 = Status DFKL).
Leider ist im Moment noch unklar, wie für ordentliche Schüler:innen die Deutschförderung (BFU) berechnet werden kann. Alternativ müssen Sie sich die Betroffenen im vergangenen SJ und im laufenden SJ auflisten und manuell beim Erfolg und/oder bei den Ausbildungsdetails beim Eintrag Deutschförderung "daz" zuweisen (für den Unterricht ordentlicher Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan Deutsch sowie allfälligen Lehrplanzusätzen und didaktischen Grundsätzen für Deutsch als Zweitsprache).
--> https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/pages/viewpage.action?pageId=196128677
12) Leistungsbeurteilung in ausgewählten Pflichtgegenständen (D, M, E)
Dabei steht "Deutsch" in der BilDok-Meldung als Überbegriff für die Pflichtgegenstände aus den Behördenstundentafeln "Deutsch, Lesen, Schreiben", "Deutsch" oder "Deutsch und Kommunikation"; ebenfalls steht "Mathematik" in der BilDok-Meldung auch zusätzlich für "Angewandte Mathematik".
Sprachenfächer müssen wie in der Vergangenheit bei den Basisdaten als "bildok-relevant" und mit der zugehörigen Sprache eingestellt sein!
Die gute Nachricht: die Leistungsbeurteilung sollte - sofern Zeugnisse angelegt wurden - korrekt berechnet werden!