Schulnachrichten 2024

von Alois Schett
19. Januar 2024

Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung der Schulnachrichten 2024 die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. das --> Schulunterrichtsgesetz (SchUG), die --> Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) oder die --> Zeugnisformularverordnung (ZFVO). Wir bitten Sie, dass Sie zuerst die Hinweise und Anleitungen recherchieren, bevor Sie Supportanfragen stellen. Technische Supportanfragen richten Sie bitte in erster Linie an bit media (Kontaktdaten auf der Einstiegsseite), falls Sie fachliche oder tirolspezifische Auskünfte benötigen, können Sie vormittags auch die Teamassistenz vom TiBS kontaktieren, die uns stundenweise im SLS unterstützt (Telefon-Kontakt auf der --> Startseite SLS).

Nach unserem Informationsstand hat sich gegenüber letztem Schuljahr nichts geändert, uns sind keine Gesetzesnovellen oder neue Verordnungen oder Erlässe im Zusammenhang mit der Zeugniserstellung bzw. Schulnachricht bekannt, mit Ausnahme der --> Neuverlautbarung der Durchführungsrichtlinien zum Religionsunterricht.

Vorweg: Sobald die Beurteilungen vollständig eingetragen worden sind, ist Klauseln berechnen immer dringend empfohlen, weil dadurch diverse Fehlerfälle programmseitig abgefangen werden. Wenn in diversen Standardfällen keine Klausel draufkommt, okay - umso besser.
Nach dem Motto "Wussten Sie, dass ...?" möchten wir in Erinnerung rufen bzw. Hinweise geben: 

  1. Schulpflichtige AO-Schüler:innen erhalten auch eine Schulnachricht (oder ggf. eine Semesterinformation bei alternativer Leistungsbeurteilung) ,
    nur Schüler:innen der Vorschulstufe (ordentlich und außerordentlich) erhalten keine Schulnachricht!
    Dabei ist in der Schulnachricht lt. Mustervorlagen kein eigener Block über den AO-Status (wie auf der Zeugnisart Schulbesuchsbestätigung) vorgesehen.
    Gegenstände, die aufgrund der sprachlichen Schwierigkeiten nicht beurteilt werden können, erhalten die Eintragung "nicht beurteilt", ein anschließendes Klauselberechnen ergänzt unten den Hinweis für das "nicht beurteilt" auf SchUG § 22 Abs. 11, was somit der einzige Hinweis auf AO in der Schulnachricht für Kinder im Deutschförderkurs (separat oder integrativ) ist.
     
    Bei AO-Schüler:innen mit dem Sprachstatus Deutschförderklasse (auch wenn integrativ geführt) findet sich der richtige Vermerk in der Zeugnisformularverordnung § 7 Abs. 1a, in Sokrates in der Klauselliste unter "AO_Nicht_Beurteilt_DF". Falls dieser Vermerk aufgrund der einschlägigen SFKZ für Deutschförderklassen (0109 in VS, 0835 in MS, 0455 in PTS, 0578 in SoS) nicht automatisch berechnet wird, bitte einfach manuell zuweisen, ggf. die Wendung hinsichtlich Sommersemester etc. mittels "Bearbeiten" manuell richtigstellen.

    Ergänzender Hinweis: Nur am Jahresende oder bei Schulaustritt ist für AO-Schüler:innen die Zeugnisart Schulbesuchsbestätigung (zutreffendenfalls bei ALB in der Vorlage als Jahresinformation gestaltet oder ggf. in der Vorlage Vorschulstufe) vorgesehen, Klauseln wie oben beschrieben.
      
  2. Die schriftliche Erläuterung der Ziffernnote in der Primarstufe erfolgt - das ergibt sich von selbst - in den beurteilbaren Pflichtgegenständen.
    Bei der Art der schriftlichen Erläuterung werden Sie sich an die erprobte Vorgangsweise in den letzten Jahren halten.
     
  3. Im Zuge der Aufnahmeverfahrensverordnung muss die Schulnachricht für die Abgänger:innen auf Unterdruckpapier (ohne Einprägung "Staatsgültiges Zeugnis") ausgestellt werden, für die anderen Schulstufen auf weißem Papier.
     
  4. Für MS:
    • Kleiner Hinweis zu Erinnerung: die Vorlage NMS war schon länger obsolet und ausgeblendet, bitte Zeugnisvorlage "Standard 1-spaltig" o. ä. verwenden (s. --> Screenshot).
    • Bitte schulspezifische Parameter -> Default-Zeugnis-Schulart -> "Mittelschule" überprüfen (keine "MS irgendein Standort" o. Ä.).
    • EDL erfolgt auf der 8. Stufe MS schon im Semester (--> s. Artikel)!
       
  5. Für VS/SoS:
    • Zur Erinnerung: SchUG § 17 Abs. 5 hat sich mit dem Pädagogikpaket ab 1.9.2019 geändert (vorher war ein unterjähriger Schulstufenwechsel bis zur 3. Stufe nur im Ausmaß von 2 bis 4 Schuljahren zulässig). Nunmehr sind die Schüler:innen innerhalb der ersten 3 Stufen berechtigt, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln, wenn dadurch der Lernsituation des Schülers eher entsprochen wird und eine Unter- oder Überforderung in körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht zu befürchten ist.
      Wenn bereits ein Schullaufbahnverlust vorliegt und durch die unterjährige Rückstufung ein weiterer dazukommen würde, bitte vorher mit dem FIDS in der Region Kontakt aufnehmen und Auswirkungen oder mögliche Alternativen besprechen.
       
    • Falls Sie auf Verlangen der Erziehungsberechtigten zusätzlich zur Semester-/Jahresinformation bei der Alternativen Leistungsbeurteilung nach Klassen-/Schulforumsbeschluss eine Schulnachricht oder ein Jahreszeugnis ausstellen müssen, können Sie dies in Sokrates erreichen, indem Sie bei Basisdaten -> Schulspezifische Einstellungen -> Parameter pflegen in der Kategorie "Zeugnis" den Parameter "EinZeugnisProTag" mit "0" temporär ausschalten. Im Anschluss können Sie zum selben Zeugnistag ein weiteres Zeugnis anlegen. Bitte nach der Erledigung nicht vergessen den Parameter wieder mit "1" einzuschalten", dies bewahrt sie vor einigen Fehlern ;-)
        
    • Wir haben keinen Hinweis, dass in der Primarstufe das verpflichtend vorgesehene Bewertungsgespräch im Falle SchUG 18 (schriftliche Erläuterung der Ziffernnoten) auf Schulnachrichten vermerkt werden soll oder darf. Dies scheint nur Teil der Semester-/Jahresinformation bei der Alternativen Leistungsbeurteilung zu sein und muss dort verpflichtend aufgedruckt werden - ggf. mit Streichung, wenn keines stattgefunden hat.
       

Zusammenstellung der typischen Fragestellungen:

Anleitungen im Wiki SLS (mittlerweile nur nach Anmeldung im Portal Tirol):

- Zeugnis erstellen - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/NwJVAQ

- Semester- oder Jahresinformation (bei alternativer Leistungsbeurteilung) - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/ngdPCQ

- SPF-Zeugnis in Integration VS, MS, PTS - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/QwNgAQ

- Zeugnis in Sonderschulen - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/3hKSB