Schulnachrichten 2023

von Alois Schett
26. Januar 2023

Beim Erstellen der Schulnachrichten 2023 gilt es die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z. B. das --> Schulunterrichtsgesetz (SchUG), die --> Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) oder die --> Zeugnisformularverordnung (ZFVO) zu berücksichtigen. Wir bitten Sie, zuerst die Hinweise und Anleitungen zu recherchieren, bevor Sie Supportanfragen stellen. Technische Supportanfragen richten Sie bitte in erster Linie an bit media (Kontaktdaten auf der Einstiegsseite), falls Sie fachliche oder tirolspezifische Auskünfte benötigen, können Sie vormittags auch die Teamassistenz vom TiBS kontaktieren, die uns stundenweise im SLS unterstützt (Telefon-Kontakt auf der --> Startseite SLS).

Nach unserem Informationsstand hat sich gegenüber letztem Schuljahr nichts geändert, uns sind keine Gesetzesnovellen oder neue Verordnungen oder Erlässe im Zusammenhang mit der Zeugniserstellung bzw. Schulnachricht bekannt.

Vorweg: Sobald die Beurteilungen vollständig eingetragen worden sind, ist Klauseln berechnen immer dringend empfohlen, weil dadurch diverse Fehlerfälle programmseitig abgefangen werden. Wenn in diversen Standardfällen keine Klausel draufkommt, okay - umso besser.
Nach dem Motto "Wussten Sie, dass ...?" möchten wir in Erinnerung rufen bzw. Hinweise geben: 

  1. Die Interpretation der einschlägigen Gesetzesstellen ermöglicht wieder (wie bis 2018), dass schulpflichtige AO-Schüler auch eine Schulnachricht (oder ggf. eine Semesterinformation bei alternativer Leistungsbeurteilung) erhalten - nur Schüler der Vorschulstufe (ordentlich und außerordentlich) erhalten keine Schulnachricht! Dabei ist in der Schulnachricht lt. Mustervorlagen kein eigener Block über den AO-Status (wie auf der Zeugnisart Schulbesuchsbestätigung) vorgesehen. Gegenstände, die aufgrund der sprachlichen Schwierigkeiten nicht beurteilt werden, erhalten die Eintragung "nicht beurteilt", ein anschließendes Klauselberechnen ergänzt unten den Hinweis für das "nicht beurteilt" auf SchUG § 22 Abs. 11, was somit der einzige Hinweis auf AO in der Schulnachricht für Kinder im Deutschförderkurs (separat oder integrativ) ist.
     
    Bei AO-Schülern mit dem Status Deutschförderklasse (auch wenn integrativ geführt) findet sich der richtige Vermerk in der Zeugnisformularverordnung § 7 Abs. 1a, in Sokrates unter "AO_Nicht_Beurteilt_DF" in der Klauselliste zu finden. Falls dieser Vermerk aufgrund der einschlägigen SFKZ für Deutschförderklassen nicht automatisch berechnet wird, bitte einfach manuell zuweisen, ggf. die Wendung hinsichtlich Sommersemester etc. mittels "Bearbeiten" manuell richtigstellen.

    Ergänzender Hinweis: Nur am Jahresende oder bei Schulaustritt ist für AO-Schüler die Zeugnisart Schulbesuchsbestätigung (zutreffendenfalls in der Vorlage als Jahresinformation gestaltet bei ALB oder ggf. Vorschulstufe) vorgesehen, Klauseln wie oben beschrieben.
     
  2. Die schriftliche Erläuterung der Ziffernnote in der Primarstufe erfolgt - das ergibt sich von selbst - in den beurteilbaren Pflichtgegenständen.
    Bei der Art der schriftlichen Erläuterung werden Sie sich an die erprobte Vorgangsweise in den letzten Jahren halten.
     
  3. Im Zuge der Aufnahmeverfahrensverordnung muss die Schulnachricht für die Abgänger auf Unterdruckpapier (ohne Einprägung "Staatsgültiges Zeugnis") ausgestellt werden, für die anderen Schulstufen auf weißem Papier.
     
  4. Für MS:
    • Lange bekannt - kleine Änderungen beim Anlegen der Zeugnisse gegenüber NMS-Zeiten:
      die Vorlage NMS ist obsolet und wurde ausgeblendet, bitte Zeugnisvorlage "Standard 1spaltig" o. ä. (s. --> Screenshot),
    • schulspezifische Parameter - Default-Zeugnis-Schulart -> "Mittelschule" 
    • EDL erfolgt auf der 8. Stufe MS schon im Semester (--> s. Artikel)!
       
  5. Für VS/SoS:
    • Lange bekannt - mit dem Pädagogikpaket ab 1.9.2019 ist die Möglichkeit der Gesamtnote gefallen.
      Es gibt in der ersten Schulstufe keine Schulnachrichten mit Gesamtnote mehr!

      Weiters hat sich SchUG § 17 Abs. 5 mit dem Pädagogikpaket ab 1.9.2019 geändert, wonach ein unterjähriger Schulstufenwechsel bis zur 3. Stufe nur im Ausmaß von 2 bis 4 Schuljahren zulässig war. Nunmehr sind die Schüler berechtigt, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln, wenn dadurch der Lernsituation des Schülers eher entsprochen wird und eine Unter- oder Überforderung in körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht zu befürchten ist. Wenn bereits ein Schullaufbahnverlust vorliegt und durch die Umstufung ein weiterer dazukommen würde, bitte vorher mit dem FIDS in der Region Kontakt aufnehmen und Auswirkungen oder mögliche Alternativen besprechen.
       
    • Falls Sie auf Verlangen der Erziehungsberechtigten zusätzlich zur Semester-/Jahresinformation bei der alternativen Leistungsbeurteilung nach Klassen-/Schulforumsbeschluss eine Schulnachricht oder ein Jahreszeugnis ausstellen müssen, können Sie dies in Sokrates erreichen, indem Sie bei Basisdaten -> Schulspezifische Einstellungen -> Parameter pflegen in der Kategorie "Zeugnis" den Parameter "EinZeugnisProTag" mit "0" temporär ausschalten. Im Anschluss können Sie zum selben Zeugnistag ein weiteres Zeugnis anlegen. Bitte nach der Erledigung nicht vergessen den Parameter wieder mit "1" einzuschalten", dies bewahrt sie vor einigen Fehlern ;-)
        
    • Wir finden bis dato keinen Hinweis, dass das verpflichtend vorgesehene Bewertungsgespräch auf Schulnachrichten vermerkt werden soll oder darf. Dies scheint nur Teil der Semester-/Jahresinformation bei der alternativen Leistungsbeurteilung zu sein und muss dort verpflichtend aufgedruckt werden - ggf. mit Streichung, wenn keines stattgefunden hat.
       

Zusammenstellung der typischen Fragestellungen:

Anleitungen im Wiki SLS:

- Zeugnis erstellen - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/NwJVAQ

- Semester- oder Jahresinformation (bei alternativer Leistungsbeurteilung) - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/ngdPCQ

- SPF-Zeugnis in Integration VS, MS, PTS - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/QwNgAQ

- Zeugnis in Sonderschulen - https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/3hKSB