Zeugnisdruck - Ratschlag 03
Wie verhält es sich mit Vorschülern oder mit außerordentlichen Schülern?
Welches Zeugnis bekommen diese Schülerinnen und Schüler am Jahresende?
Welche Klauseln muss ich angeben?
Dies sind häufige Fragen beim Zeugnisdruck.
Siehe dazu auch den Artikel --> "Häufige Fragen bezüglich Zeugnis".
Ratschlag 03:
Vorschüler/innen erhalten ein Jahreszeugnis - Vorlage "Vorschulstufe".
Alle außerordentlichen Schüler/innen erhalten ein Zeugnis in der Zeugnisart "Schulbesuchsbestätigung".
(aktualisierter Hinweis)
Außerordentliche Schüler/innen erhalten beim unterjährigen Austritt aus der Schule bzw. am Jahresende eine Schulbesuchsbestätigung. Bitte nicht verwechseln mit einer Bestätigung (Amtsbestätigung) über den Schulbesuch von - bis. Bei dieser Zeugnisart "Schulbesuchsbestätigung" tragen Sie (neu: für Schüler:innen im Status Deutschförderkurs) in den Fächern, in denen eine Beurteilung möglich ist, die Noten ein. In Fächern, die aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten nicht beurteilbar sind, tragen Sie "nicht beurteilt" ein. (Ein Pflichtgegenstand kann niemals den Beurteilungsvermerk "teilgenommen" haben!)
Neu: Schüler:innen im Status Deutschförderklasse erhalten keine Beurteilungen, somit in allen Pflichtgegenständen ein "n" - nicht beurteilt.
Die Aktion "Klauseltexte zuordnen" --> "Berechnen" wandelt u. a. ein fälschlich angelegtes Jahreszeugnis bei einem außerordentlichen Schüler in eine Schulbesuchsbestätigung um - wie gesetzlich vorgegeben. Allfällige Klauseln werden gleich mit entsorgt, da eine Schulbesuchsbestätigung keine Klauseln kennt - mit Ausnahme der Begründung für die "Nicht-beurteilt-Gegenstände" oder für die "befreit"-Gegenstände (gemäß § 22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetzes).
Woher weiß Sokrates-Web, ob ein Schüler außerordentlich ist? Sie haben hoffentlich bei all Ihren außerordentlichen Schülern das entsprechende Ereignis eingetragen (Anleitung zu den Ereignissen s. --> hier) - dieses wird ausgelesen.
Achten Sie beim Umgang mit der Zeugnisart "Schulbesuchsbestätigung" auf das Zeugnisdatum für die Schulbesuchsbestätigung: Austrittsdatum bzw. Datum des Jahreszeugnisses. Ein evtl. vorgeschlagenes Tagesdatum beim Anlegen oder Drucken müssen Sie bitte entsprechend anpassen - dies stellt einen kleinen Stolperstein dar.
Vorschüler/innen erhalten ein Jahreszeugnis mit der Zeugnisvorlage "Vorschulstufe". Auch die Vorschulstufe kennt keine Klauseln.
Außerordentliche Vorschüler erhalten eine Schulbesuchsbestätigung als Zeugnisart - mit der Zeugnisvorlage "Vorschulstufe".
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Vorschülern/Vorschülerinnen die Behördenstundentafel "Vorschule-Standard" (oder bei AO ggf. Deutschförderklasse-Vorschule) zugewiesen haben, damit die richtigen Fächer am Jahreszeugnis aufscheinen! Lt. Lehrplan gibt es in der Vorschulstufe keine anderen als die angeführten verbindlichen Übungen, keine Freifächer und keine Unverbindlichen Übungen.
Sollte ein Kind der Vorschulstufe nicht am Religionsunterricht teilgenommen haben, wählen Sie die Verbindliche Übung Religion via Fachwahl ab - dies gilt nur in der Vorschulstufe, da es sich um die Verbindliche Übung handelt! In der Primar- und Sekundarstufe verhält es sich leicht anders (s. --> Artikel).