Reisegebührenanträge bei SVA

von Alois Schett
01. Juli 2022

(Wiederveröffentlichung)
Beim Thema Dienstreisen bei Schulveranstaltungen und deren Abrechnung gibt es noch Verbesserungspotenzial, sodass die Kolleginnen und Kollegen schneller zu ihrem Geld kommen und Anträge weniger häufig "zurück an den Absender" müssen.

Es gibt keine Abrechnungen mehr mittels "grüner" oder "gelber" kopierter Formulare, wie es früher üblich war!

Bitte beachten Sie folgende Hinweise - s. a. Anhang:

  • Schulveranstaltungen/Exkursionen in der Dauer von mehr als 8 Stunden, sofern sie nicht mit der u. a. Liste erfasst sind, melden Sie mittels E-Mail an veranstaltungen.planen(at)tirol.gv.at
    unter Angabe der Rahmendaten (Datum, Veranstalter, Beginn und Ende der VA vor Ort, ...) und rechnen diese dann in EDM (Bildungsdienste) wie jede andere Dienstreise ab.
     
  • Folgende Schulveranstaltungen rechnen Sie mittel MS Excel-Formular ab:
Mögliche Schulveranstaltungen Excelformular

Das jeweils aktuelle MS Excel-Formular finden Sie auf der Homepage der Bildungsdirektion (--> hier) zum Download. Achten Sie auf die richte Schulart (APS) und das richtige Schuljahr. 

Verwenden Sie bitte die integrierten Hilfe-/Videoanleitungsverweise sowie Druckvorlagen:

Formular Schulveranstaltungen - Hilfe
  • Achten Sie bitte auf das korrekte und vollständige Ausfüllen des Formulars - die (roten) Hinweise helfen Ihnen bei der Fehlervermeidung!
    Die klassischen Fehler sind fehlende Ortsangaben sowie fehlende Belege (mit Namen versehen),
    v. a. aber die Bestätigung des Beherbergungsbetriebes über Nächtigungen sowie der Einsatzplan bei berufspraktischen Tagen/Wochen:
Formular Schulveranstaltungen - Ausfülltipps
  • Bitte drucken Sie die Bestätigung des Beherbergungsbetriebes schon im Vorfeld der Schulveranstaltung aus,
    damit Sie das bestätigte Formular evtl. zusammen mit weiteren Belegen dem Reisegebührenantrag beilegen können.
     
  • Einen unvollständig ausgefüllten Reisegebührenantrag oder Anträge mit fehlenden (namentlich versehenen) Belegen sollten Sie nicht an die Bildungsdirektion senden.
    Verzögerungen, Rückfragen, Nachforderungen - und damit unnotwendiger Arbeitsaufwand sind die Folge
       
  • Stempel und Unterschrift auf der Rückseite sollten Sie nicht vergessen,
    die jeweiligen Abrechnungen gehören zusammengeklammert, damit einzelne Belege im Postweg nicht verloren gehen!
     
  • Die digitale Übermittlung ist nun an abrechnung.schulveranstaltungen(at)bildung-tirol.gv.at möglich.