Neufassung Durchführungsrichtlinien zum Religionsunterricht (ab 2026)
Ende März wurden die Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht neu verfasst. Daraus ergeben sich ein paar Klarstellungen für die Zeugniserstellung ab dem Jahr 2026.
Sie finden die Neufassung in der Rundschreibendatenbank des Ministeriums --> https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=1562. Sie ersetzt die bisherigen RS 5/2021 und 20/2023. Die Änderungen zur Vorversion sind markiert, damit man sich mit wenigen Blicken gleich auf den aktuellen Stand bringen kann :-)
In erster Linie wurde der Beurteilungsvermerk "D" (nicht durchgeführt) wiederholt bekanntgegeben; für Schüler:innen, die sich nicht vom Religionsunterricht ihres Bekenntnisses abgemeldet haben, wo aber der R-Unterricht nicht durchgeführt wurde.
Weiters wird der sog. kooperative Unterricht genauer ausgeführt, womit eine Delegation für einzelne Betroffene mit Genehmigung der beteiligten Kirchen ermöglicht wird, sodass bspw. ein evangelisches Kind im kooperativen katholischen R-Unterricht teilnimmt und eine Beurteilung im Pflichtgegenstand Religion erhält.
Schließlich wird noch betont, dass ein schulischer Religionsunterrichts außerhalb der üblichen Schulorganisation in zeitlicher oder auch in räumlicher Sicht nicht gestattet ist, eine generelle Abhaltung des Religionsunterrichts außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts (bspw. an eigentlich unterrichtsfreien Samstagen oder außerhalb der Schule in Räumlichkeiten der Kirchen oder Religionsgesellschaften) nicht zulässig ist.
Zur Erinnerung:
- Der Pflichtgegenstand "Religion" wird nicht in das Zeugnis gedruckt, wenn ein:e Schüler:in ohne Bekenntnis ist oder einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft (lt. --> Anhang B) angehört.
Bei diesen Schüler:innen - und nur bei diesen! - muss in der Fachwahl der Pflichtgegenstand Religion (PG_R) abgewählt werden.
- Bei Schüler:innen mit einem Bekenntnis nach --> Anhang A, die sich vom Religionsunterricht abmelden, wird weiterhin der Pflichtgegenstand Religion (PG_R) aufgedruckt und erhält eine Streichung ("S").
- In jenen Fällen, wo kein R-Unterricht angeboten/durchgeführt wird, aber auch keine Abmeldung vorliegt, ist "D" (nicht durchgeführt) einzutragen.
- Sollten sich Schüler:innen ohne Bekenntnis oder einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft zum Religionsunterricht anmelden, wird dies in der Kategorie Freigegenstände und unter Anführung der Kurzbezeichnung vermerkt. Sie müssen dafür die Fachwahl bei den Freigegenständen pflegen. Die erlaubten Bezeichnungen für die Freigegenstände Religion sind im --> Anhang C, den es früher nicht gab, abgebildet, bspw. Religion (kath.) oder Religion (evang.), Religion (orth.), Religion (freikl.) usw.
Ggf. holen Sie sich den benötigten Freigegenstand mittels "Gegenstände -> von Behörde übernehmen" und "Gegenstände zuordnen" in Ihre Stundentafel(n).
Freigegenstände weisen wie Pflichtgegenstände eine Beurteilung auf!
(Ein "teilgenommen" gibt es nur in lehrplankonformen VÜ oder UVÜ.)
Den alten Artikel mit den dokumentierten Änderungen von 2024 finden Sie --> hier.
Die Klarstellung von 2023 finden Sie --> hier.