Abmeldung vom R-Unterricht 2023/24

von Alois Schett
06. September 2023

In den jährlichen Rundschreiben der Bildungsdirektion werden Sie gebeten, die Religionsabmeldungen in den ersten beiden Schulwochen (Termin 22.9.2023) in Sokrates zu erledigen.

Die Bildungsdirektion für Tirol sammelt und erstellt jährlich in den ersten Schulwochen die Statistik über die Anzahl an Schüler:innen in den verschiedenen R-Bekenntnissen und Abmeldungen vom Religionsunterricht gemäß § 1 Absatz 2 Religionsunterrichtsgesetz an allen Schulen und leitet die Zahlen an die jeweiligen Kirchen und Religionsgemeinschaften weiter, damit diese ihren Religionsunterricht organisieren können.

Dies geschieht schon seit Jahren mittels zentraler statistischer Auswertung aus der Schüler:innen-Verwaltung Sokrates Web. Dabei reduziert sich der Aufwand für die Schulen sowie für die Bildungsdirektion auf ein Minimum!

Die Schüler:innen müssen sich selber bzw. durch die Erziehungsberechtigten laut Rundschreiben "Durchführungsrichtlinien zum Religionsunterricht" in den ersten 5 Kalendertagen nach Schulbeginn schriftlich vom R-Unterricht abmelden, wenn sie den R-Unterricht nicht besuchen wollen. Tritt ein:e Schüler:in erst im laufenden Schuljahr in die Schule ein (z.B. nach einem Auslandsaufenthalt, nach längerer Krankheit, ...), so beginnt die fünftägige Frist mit dem Tag des tatsächlichen Schuleintritts zu laufen. Ein Schulwechsel während des Schuljahres ist damit aber nicht gemeint, hier gilt der erste Satz und damit die Entscheidung in der vorigen Schule. Die Abmeldung hat für ein Schuljahr Gültigkeit bzw. bis zu einem Widerruf, welcher jederzeit zulässig ist.

Pflegen Sie bitte das Ereignis R-Abmeldung in Sokrates Web für Betroffene ein. Sog. Leermeldungen sind nicht notwendig und auch nicht vorgesehen - sehr wohl ist aber der erfolgte Jahreswechsel nach Anleitung für die zentrale Auswertung nötig, andernfalls würden diese Schulen in der Statistik fehlen.

  • Voraussetzung für die folgenden Schnell-Hinweise ist, dass das Religionsbekenntnis der Schüler:innen bei den "Grunddaten" in Sokrates erfasst bzw. gewartet wird (Hinweise und Links auf die ausführlichen Anleitungen finden Sie am Seitenende). Prüfen Sie dieses v. a. hinsichtlich der griechisch-orientalischen Kirche - "orthodox" -, da sich diese Bekenntnisbezeichnung für ehemals "serb.-orth.", "griech.-orth." und weitere im Herbst 2020 geändert hat und dies ev. noch nicht überall bei den Schüler:innen-Grunddaten geändert wurde, speziell auch in den VS durch eingespielte Einschreiberdaten!

  • Weiters muss natürlich in Sokrates Web der sog. Jahreswechsel vollzogen sein, d. h. die SchülerInnen müssen im richtigen (aktuellen) Schuljahr sein. Auch in Schulen, wo es keine R-Abmeldungen gibt, weil bei der Auswertung ansonsten unklar ist, ob an dieser Schule Abmeldungen wären.

    • Damit auch Auswertungen über den Besuch des Freigegenstandes "Religion" (FG_R-rk, FG_R-ev usw.) zuverlässig möglich sind, muss die Fachwahl stimmen. Dies ist nur für Schüler:innen o. B. oder mit einem Bekenntnis nach Anhang B lt. Rundschreiben überhaupt möglich und  wenn sich solche zum Religionsunterricht anmelden, muss ihnen der entsprechende Freigegenstand zugewiesen sein.
      Beachten Sie diesbezüglich die gesetzlichen Grundlagen inkl. Anhänge A und B aus dem --> Rundschreiben vom Ministerium zum Religions- sowie Ethikunterricht 05/2021. Weiters muss gem. Klarstellung vom BMBWF (s. Artikel --> R auf dem Zeugnis)  der Pflichtgegenstand Religion [PG_R] in der Fachwahl bei Kindern o. B. oder bei einem Bekenntnis nach Anhang B (und nur in diesen Fällen) abgewählt werden. (Ergänzung: In der Vorschulstufe kann bei Religionsabmeldung die VÜ_R abgewählt werden.)

  • Wenn Sie keine Abmeldungen vom R-Unterricht an Ihrer Schule haben, brauchen Sie neben den erwähnten Punkten nicht tätig zu werden.

  • Tragen Sie bitte die Religions-Abmeldung als EREIGNIS ein, wie im Beispiel-Screenshot für das SJ 2019/20:

Religionsabmeldung19
  • Dabei gilt es zu beachten, dass

  1. das VON-Datum zwingend einzugeben ist (ansonsten wird die Abmeldung „immer" berücksichtigt),

  2. das BIS-Datum mit Schulende eingegeben werden soll,

  3. das Ereignis pro Schule einzugeben ist, d.h. bei einem Schulwechsel die neue Schule ggf. die R-Abmeldung auch eintragen soll,

  4. und eine jährliche wiederholte Eingabe umgangen werden kann, indem Sie vorerst kein BIS-Datum eintragen. Damit bleibt das Ereignis während der Zeit an Ihrer Schule aufrecht.

  • Via "Dynamische Suche" in der Kategorie "Statistiken" können Sie mit der Abfrage "220 Religionsabmeldung" jederzeit auf die aktuellen Zahlen zugreifen - um die Suche zu beschleunigen, wird einfach nur mit dem jeweiligen Abfragetag eine "View" auf die Datenbank gemacht. Dies hat aber den Nachteil, dass kein beliebiger Stichtag eingestellt werden kann und somit beispielsweise in den Sommerferien kein Ergebnis zu erwarten ist:

Religionsabmeldungen Statistik
  • Diese Statistik wird auch von der Bildungsdirektion in der letzten Septemberwoche über alle Schulen erzeugt. Deshalb werden Sie gebeten, die Abmeldungen fristgerecht (spätestens bis 22. September 2023) einzutragen! Die skizzierte Vorgangsweise bringt für alle Beteiligten Vorteile.

Die Anleitungen befinden sich - wie immer - auf dem frei zugänglichen Wiki SchulleiterInnen-Service.