Schulpflichtmatrik

von Alois Schett
04. Oktober 2022

(Wiederveröffentlichung)
Neben der lange schon üblichen Meldung zum Bildungsdokumentationsgesetz (BilDok-Meldung) ist im Herbst 2018 die quartalsmäßige Meldung zur Ausbildungsverpflichtung bis 18 Jahre dazugekommen. Hier werden andere Daten für einen anderen Empfänger erhoben und benötigt und deshalb in einer separaten Aktion in der Schülerverwaltung mit wenigen Klicks erzeugt und übermittelt.

Mit Herbst 2019 ist mit der Schulpflichtmatrik eine weitere jährliche Meldung - auch mit dem Stichtag 1. Oktober - für einen anderen Empfänger der Daten dazugekommen, ebenfalls mit geringem Aufwand durch die Schule zu erzeugen und zu übermitteln.

Am sinnvollsten scheint uns, dass Sie die Meldung der schulpflichtigen Schüler/innen gleich im Anschluss an Ihre rechtzeitig durchgeführte BilDok-Meldung an das Bundesrechenzentrum übertragen, da die Datenqualität bei diesem Vorgehen am besten ist und die Daten aktuell sind. Andernfalls wie im Rundschreiben gebeten, bitte dies bis 15.10. dJ zu erledigen.

In der Vergangenheit wurde das Thema der Schulpflichtüberwachung ein wenig stiefmütterlich behandelt und teilweise an die Schulerhalter/Gemeinden bzw. Schulen delegiert. Mit dem neuen Ablauf der Verschneidung von ZMR-Daten und Schulbesuchsdaten kann die Bildungsdirektion die Differenzfälle klären und die Schulpflicht effektiv überwachen!

Die Anleitungen finden Sie - wie immer - im Wiki SchulleiterInnen-Service --> hier.