Schulbuchaktion 2026/27
Für die Auswahl der Schulbücher im Schuljahr 2026/27 steht unter --> schulbuchaktion.at die Anwendung " Schulbuchaktion Online 2026" zur Verfügung.
Die öffentliche Schulbuchsuche ermöglicht unter --> schulbuchaktion.at/search interessierten Lehrkräften, Eltern oder Mitgliedern des Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss die Recherche zu Schulbüchern. Verwenden Sie die Filtermöglichkeiten (Schulbuchnummer oder Kriterien wie z. B. Gegenstand und Schulform).
zeitlicher Ablauf der Schulbuchaktion:
Zum Hauptbestelltermin (9. März bis 24. April 2026) ist eine vorläufige Bestellung (Prognose) für das kommende Schuljahr auf Basis der Klassen- und Schülerzahlen des laufenden Schuljahres durchzuführen. Die Bestellung (Prognose) ist Grundlage für die Herstellung der Unterrichtsmittel, daher ist eine möglichst genaue Schätzung des Bedarfes von größter Bedeutung.
Erforderliche Änderungen und Aktualisierungen der Schülerzahlen und Schulbuchmengen können ab dem 15.06.2026 bis zum Stornostichtag (19.10.2026) erfolgen. Stornierungen von Schulbuch-Bestellungen sind bis zum Stornostichtag 19.10.2026 gestattet.
Die Lieferung soll bis spätestens 7. Juni 2027 bestätigt werden.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Schulbuchaktion!
Unterrichtsmittel eigener Wahl: NEU ab dem Sommersemester 2026: Lernapps, die im Rahmen der Initiative „Marktplatz Lernapps“ des Bundesministeriums für Bildung verfügbar sind und darüber bestellt werden können, sind von einer Bestellung als UEW ausgeschlossen. Das bedeutet, für diese Lernapps (derzeit nur Sekundarstufe) gibt es ein zusätzliches Budget pro Schule (13 Euro pro Schüler:in). Diese Lernapps können ausschließlich über den „Marktplatz Lernapps“ und nicht als UEW bestellt werden. Genauere Informationen zur Initiative "Marktplatz Lernapps" finden Sie --> hier. Die Anmeldung für das Sommersemester 2026 durch die Schulleitung ist bis 27.03.2026 direkt über die Plattform möglich.
Seit dem Schuljahr 2021/22 gibt es das zusätzliche Digital-Limit an MS/PTS, v. a. für digitale Schulbücher E-Book+ (plus) in Kombination mit einem Schulbuch gedacht, auch für digitale Solo-Produkte (E-Book Solo und E-Book+ Solo), während vorhandene E-Book (nicht plus) - Materialien, falls vorhanden, kostenlos zum jeweiligen Schulbuch dazugegeben werden.
Der Zugang zur Schulbuchaktion --> schulbuchaktion.at ist nur personenbezogen mit den PH-Online-Zugangsdaten mittels "edu.ldap" möglich. Klicken Sie auf den Button "Anmelden" (rechts oben)/Aktuelle Aktion "Schuljahr 2026/27" und loggen Sie sich mit ihren Zugangsdaten ein.
Wenn die Schulbuchreferent:innen ihre PH-Online-Zugangsdaten nicht mehr kennen, muss das PHO-Kennwort/Passwort vom jeweiligen User bzw. der jeweiligen Userin selber zurückgesetzt werden, indem er/sie direkt auf der PH-Online-Seite seiner/ihrer PH auf "Kennwort vergessen" klickt oder sich mit alternativen Methoden (wie bspw. Handysignatur) anmeldet, um dann eigenständig das PHO-KW zu ändern:
Damit sich die Schulbuchreferent:innen erfolgreich via edu.ldap bei der Anwendung Schulbuchaktion anmelden können, ist eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Schulleitung in der Anwendung "PH-Online Direktionsbereich" (= DAV - Dienstauftragsverfahren) die Rolle "Schulbuchaktion" an max. zwei Personen vergibt:
Die Anleitungen finden Sie im Wiki SLS (-> hier)!
Beachten Sie bitte darüber hinaus gem. Durchführungsrichtlinien, dass jegliche Korrespondenzen im Zusammenhang mit der Schulbuchaktion ausschließlich über dienstliche E-Mailadressen erfolgt.
Hinweise aus den einschlägigen Richtlinien und zugleich Antworten auf immer wieder gestellte Fragen:
- Schulforum (bzw. Schul- oder Abteilungskonferenzen an Schulen mit SGA) im Zeitraum Ende Februar bis vor Ende des Hauptbestelltermins (24. April 2026) legt fest, welche U-Materialien beschafft werden sollen
- und weiters die Richtlinien für die Wiederverwendung bei freiwilliger Rückgabe durch die Schüler:innen;
dies sind Aufzeichnungen wie die Klassenlisten (und Vermerke über Stufen- oder Schulwechsel, wie Rechnungen und Lieferscheine) und unterliegen der einschlägigen Aufbewahrungsfrist.
- Ende des Hauptbestelltermins und damit späteste Übermittlung der geplanten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien an das BRZ und damit auch an den/die Schulbuchhändler:in in der Anwendung ist der 24.4.2026.
Der Bedarf ist hier möglichst genau zu schätzen, Reserven sind nicht einzukalkulieren.
- Die Wahl des/der Schulbuchhändler:in unterliegt ausschließlich der Schulleitung, es soll aber dem/der nächstgelegenen der Vorzug eingeräumt werden.
Die Händler:innen oder Direktlieferer:innen sind nicht berechtigt irgendjemandem für die Beschaffung von Schulbüchern Vorteile (Geld- oder Sachwert) zukommen zu lassen.
- Stornierungen verursachen einen hohen Aufwand und hohe Kosten und sind nur bis 19.10.2026 gestattet.
Nachher müssen in einem Kalendermonat getätigte (neue) Schulbuchlieferungen bis zum letzten Monats-Mittwoch bestätigt werden. Stornierungen können nur bis zu diesem Tag und bis zum Höchstmaß dieser (neuen) Monatsbestellung getätigt werden.
- Im Rahmen von höchstens 15% des Limits bzw. des R-Limits können Unterrichtsmittel eigener Wahl (im Fachhandel) angeschafft werden. Die Beantragung ist schon im Hauptbestelltermin erforderlich.
Bis zum Hauptnachbestelltermin im September 2026 ist dieser angezeigte Wert nur informativ, die Fixierung erfolgt also erst, nachdem die SBA nahezu abgeschlossen ist, dabei werden die ausgewiesenen Beträge an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Die Händler:innen müssen eine e-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen, inkl. bestätigtem (Stempel und Unterschrift) Lieferschein oder bestätigter Rechnungskopie. Eine Bestellung ist nur bis zum Lieferdatum 02. März 2027 möglich. Unter schulbuchaktion [at] bka [dot] gv [dot] at kann ein Antrag auf Erhöhung des Ausmaßes beim Bundeskanzleramt gestellt werden, sofern der Rahmen von höchstens 15% bereits ausgeschöpft ist. (siehe Durchführungsrichtlinien 2026/27; 9.7.)
- Klassenlisten (Empfänger:innen der Schulbücher) müssen geführt und 4 Jahre lang nach Ende des laufenden SJ (zusammen mit Vermerken über Stufen- oder Schulwechsel, Häuslicher Unterricht oder Lieferscheine und Rechnungen) aufbewahrt werden. Eine mit dem Bestelldatum vorausgefüllte Klassenliste Ihrer Schule ist im Bestellsystem der Schulbuchaktion verfügbar.
Ein Selbstbehalt ist seit vielen Jahren nicht mehr zu bezahlen.
- U-Mittel für den Erstsprachenunterricht (ehemals muttersprachlicher Unterricht) oder auch für einen Sprachheilkurs erhöhen das jeweilige Schulbuchlimit.
- Achten Sie auf die Eingabe korrekter Schüler:innen-Zahlen, vergleichen Sie die Schüler:innen-Zahl mit Ihrer sog. BilDok-Meldung, Abweichungen sind möglich und begründbar (bspw. Externist:innen)!
- Für den Bereich "Deutsch als Zweitsprache" ist ein Sonderlimit verfügbar.
- Ordentliche Schüler:innen haben Anspruch auf unentgeltliche Schulbücher,
- ebenso externe Schulpflichtige (sog. Häuslicher Unterricht) - sie ordern die U-Mittel an der zuständigen Sprengel- oder Prüfungsschule, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde.
Für diese Externist:innen wird eine eigene Klassenliste ("häusl. U.") geführt und die Übergabe durch die Eltern bestätigt.
- Außerordentlichen Schüler:innen sind die notwendigen Schulbücher, insbesondere jene für das Erlernen von Deutsch, ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Schüler:innen, die die Schulstufe oder die Schule wechseln, sollten die erhaltenen Schulbücher der Schule zur Wiederverwendung überlassen, im Gegenzug haben sie in der neuen Stufe bzw. an der neuen Schule Anspruch auf die dort verwendeten U-Mittel.
- Repetent:innen werden in der Klassenstruktur in der Spalte "Repetent:innen" erfasst und erhalten nur jene U-Mittel, die sie neu benötigen, bspw. nur den Arbeitsteil, aber nicht den Textteil eines geteilten Werkes.
- Für verlorene oder unbrauchbar gewordene U-Mittel darf im Rahmen der SBA kein Ersatz geleistet werden.

