Schulbuchaktion 2025/26

von Jürgen Senn
27. Februar 2025

Für die Auswahl der Schulbücher im Schuljahr 2025/26 steht eine neue Anwendung im Internet unter öffentliche Schulbuchsuche zur Verfügung, die eine komfortable Online-Schulbuchsuche und Download des Suchergebnisses ermöglicht.

Die öffentliche Schulbuchsuche ermöglicht unter --> https://www.schulbuchaktion.at/search interessierten Lehrkräften, Eltern oder Mitgliedern vom Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss die Recherche zu Schulbüchern. Verwenden Sie die Filtermöglichkeiten (Schulbuchnummer oder Kriterien wie z. B. Gegenstand und Schulform).

zeitlicher Ablauf der Schulbuchaktion:

Zum Hauptbestelltermin  (10. März bis 25. April 2025) ist eine vorläufige Bestellung (Prognose) für das kommende Schuljahr auf Basis der Klassen- und Schülerzahlen des laufenden Schuljahres durchzuführen. Die Bestellung (Prognose) ist Grundlage für die Herstellung der Unterrichtsmittel, daher ist eine möglichst genaue Schätzung des Bedarfes von größter Bedeutung.

Im Hauptnachbestelltermin (16.06.2025 bis 15.05.2026) ist der endgültige Bedarf an Unterrichtsmitteln auf Grund der tatsächlichen Schülerzahlen des neuen Schuljahres festzulegen. Nachbestellungen für das gesamte Unterrichtsjahr sind im Hauptnachbestelltermin möglich. Stornierungen von Schulbuch-Bestellungen sind nur in Ausnahmefällen bis zum Stornostichtag 20.10.2025 gestattet. (siehe Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion des Bundeskanzleramtes)

Die Lieferung soll bis spätestens 8. Juni 2026 bestätigt werden.

 

Bitte beachten Sie die einschlägigen Richtlinien zur Schulbuchaktion und zu den Unterrichtsmitteln eigener Wahl  (--> www.schulbuchaktion.at/richtlinien.html)!

Mit gängigen Browsern gibt es in den aktuellen Versionen eigentlich keine Probleme mit der Anwendung --> https://www.schulbuchaktion.at, u. U. verhindert aber der Seitenaufruf in einem "öffentlichen Netzwerk (WLAN)" das erfolgreiche Einloggen.

Seit dem Schuljahr 2021/22 gibt es das zusätzliche Digital-Limit an MS/PTS, v. a. für digitale Schulbücher E-Book+ (plus) in Kombination mit einem Schulbuch gedacht, auch für digitale Solo-Produkte (E-Book Solo und E-Book+ Solo), während vorhandene E-Book (nicht plus) - Materialien, falls vorhanden, kostenlos zum jeweiligen Schulbuch dazugegeben werden.

Der Zugang zur Schulbuchaktion 2025/26 auf --> www.schulbuchaktion.at ist seit vielen Jahren nur mehr personenbezogen mit den PH-Online-Zugangsdaten mittels "edu.ldap" möglich und steht mit dem Menüpunkt Benutzeranmeldung für Schulen --> Schuljahr 2025/26 ab Ende Februar zur Verfügung.

Wenn die Schulbuchreferent:innen ihre PH-Online-Zugangsdaten nicht mehr kennen, muss das PHO-Kennwort/Passwort vom jeweiligen User bzw. der jeweiligen Userin selber zurückgesetzt werden, indem er/sie direkt auf der PH-Online-Seite seiner/ihrer PH auf "Kennwort vergessen" klickt oder sich mit alternativen Methoden (wie bspw. Handysignatur) anmeldet, um dann eigenständig das PHO-KW zu ändern:

PH-online Kennwort vergessen

Damit sich die Schulbuchreferent:innen erfolgreich via edu.ldap bei der Anwendung Schulbuchaktion anmelden können, ist eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Schulleitung in der Anwendung "PH-Online Direktionsbereich"  (= DAV - Dienstauftragsverfahren) die Rolle "Schulbuchaktion" an max. zwei Personen vergibt:

Schulbuchaktion Funktion im Dienstauftragsverfahren zuweisen

 Die Anleitungen finden Sie - wie immer - im Wiki SLS (-> hier)!

Beachten Sie bitte darüber hinaus gem. Durchführungsrichtlinien, dass jegliche Korrespondenzen im Zusammenhang mit der Schulbuchaktion ausschließlich über dienstliche E-Mailadressen erfolgt.

Das aktuelle Rundschreiben ,Schulbücher im Schuljahr 2025/2026´ des BMBWF ist noch nicht verfügbar. Es wird nach dessen Veröffentlichung an dieser Stelle verlinkt.

Hinweise aus den einschlägigen Richtlinien und zugleich Antworten auf immer wieder gestellte Fragen:
 

  • Schulforum (bzw. Schul- oder Abteilungskonferenzen an Schulen mit SGA) im Zeitraum Ende Februar bis vor Ende des Hauptbestelltermins (25. April 2025) legt fest, welche U-Materialien beschafft werden sollen
     
  • und weiters die Richtlinien für die Wiederverwendung bei freiwilliger Rückgabe durch die Schüler:innen;
    dies sind Aufzeichnungen wie die Klassenlisten (und Vermerke über Stufen- oder Schulwechsel, wie Rechnungen und Lieferscheine) und unterliegen der einschlägigen Aufbewahrungsfrist.
     
  • Ende des Hauptbestelltermins und damit späteste Übermittlung der geplanten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien an das BRZ und damit auch an  den/die Schulbuchhändler:in in der Anwendung ist der 25.4.2025;
    der Bedarf ist hier möglichst genau zu schätzen, Reserven sind nicht einzukalkulieren.
     
  • Die Wahl des/der Schulbuchhändler:in unterliegt ausschließlich der Schulleitung, es soll aber dem/der nächstgelegenen der Vorzug eingeräumt werden;
    die Händler:innen oder Direktlieferer:innen sind nicht berechtigt irgendjemandem für die Beschaffung von Schulbüchern Vorteile (Geld- oder Sachwert) zukommen zu lassen.
     
  • Stornierungen verursachen einen hohen Aufwand und hohe Kosten und sind nur bis 20.10.2025 gestattet.
    Nachher müssen in einem Kalendermonat getätigte (neue) Schulbuchlieferungen bis zum letzten Monats-Mittwoch bestätigt werden. Stornierungen können nur bis zu diesem Tag und bis zum Höchstmaß dieser (neuen) Monatsbestellung getätigt werden.
     
  • Im Rahmen von höchstens 15% des Limits bzw. des R-Limits können Unterrichtsmittel eigener Wahl (im Fachhandel) angeschafft werden. Die Beantragung ist schon im Hauptbestelltermin erforderlich.
    Bis zum Hauptnachbestelltermin im September 2025 ist dieser angezeigte Wert nur informativ, die Fixierung erfolgt also erst, nachdem die SBA nahezu abgeschlossen ist, dabei werden die ausgewiesenen Beträge an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Die Händler:innen müssen eine e-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen, inkl. bestätigtem (Stempel und Unterschrift) Lieferschein oder bestätigter Rechnungskopie. Eine Bestellung ist nur bis zum Lieferdatum 02. März 2026 möglich. Unter schulbuchaktion [at] bka [dot] gv [dot] at kann ein Antrag auf Erhöhung des Ausmaßes beim Bundeskanzleramt gestellt werden, sofern der Rahmen von höchstens 15% bereits ausgeschöpft ist. (siehe Durchführungsrichtlinien 2025/26; 9.5.)
                                                                                          
  • Klassenlisten (Empfänger:innen der Schulbücher) müssen geführt und 4 Jahre lang nach Ende des laufenden SJ (zusammen mit Vermerken über Stufen- oder Schulwechsel, Häuslicher Unterricht oder Lieferscheine und Rechnungen) aufbewahrt werden. Eine mit dem Bestelldatum vorausgefüllte Klassenliste Ihrer Schule ist im Bestellsystem der Schulbuchaktion verfügbar.
    Ein Selbstbehalt ist seit vielen Jahren nicht mehr zu bezahlen.
     
  • U-Mittel für den Erstsprachenunterricht (ehemals muttersprachlicher Unterricht) oder auch für einen Sprachheilkurs erhöhen das jeweilige Schulbuchlimit.
     
  • Achten Sie auf die Eingabe korrekter Schüler:innen-Zahlen, vergleichen Sie die Schüler:innen-Zahl mit Ihrer sog. BilDok-Meldung, Abweichungen sind möglich und begründbar (bspw. Externist:innen)!
     
  • Für den Bereich "Deutsch als Zweitsprache" ist ein Sonderlimit verfügbar.
     
  • Ordentliche Schüler:innen haben Anspruch auf unentgeltliche Schulbücher,
     
  • ebenso externe Schulpflichtige (sog. Häuslicher Unterricht) - sie ordern die U-Mittel an der zuständigen Sprengel- oder Prüfungsschule, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde;
    für diese Externist:innen wird eine eigene Klassenliste ("häusl. U.") geführt und die Übergabe durch die Eltern bestätigt.
     
  • Außerordentlichen Schüler:innen sind die notwendigen Schulbücher, insbesondere jene für das Erlernen von Deutsch, ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
     
  • Schüler:innen, die die Schulstufe oder die Schule wechseln, sollten die erhaltenen Schulbücher der Schule zur Wiederverwendung überlassen, im Gegenzug haben sie in der neuen Stufe bzw. an der neuen Schule Anspruch auf die dort verwendeten U-Mittel.
     
  • Repetent:innen werden in der Klassenstruktur in der Spalte "Repetent:innen" erfasst und erhalten nur jene U-Mittel, die sie neu benötigen, bspw. nur den Arbeitsteil, aber nicht den Textteil eines geteilten Werkes.
     
  • Für verlorene oder unbrauchbar gewordene U-Mittel darf im Rahmen der SBA kein Ersatz geleistet werden.