Schulbuchaktion 2022/23
Die öffentliche Schulbuchsuche ermöglicht unter --> https://www.schulbuchaktion.at/sbkSchulbuchsuche interessierten Lehrkräften, Eltern oder Mitgliedern vom Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss die Recherche zu Schulbüchern. Verwenden Sie die Filtermöglichkeiten (Schulbuchnummer oder Kriterien wie z. B. Gegenstand und Schulform).
Für das Schuljahr 2022/23 erstreckt sich der Hauptbestelltermin vom 21. März bis 29. April 2022, notwendige Anpassungen von Schülerzahlen und Schulbuchmengen sind ab 27. Mai 2022 laufend bis 12. Mai 2023 möglich, Lieferbestätigungen bis zum 03. Juni 2023.
Mit gängigen Browsern gibt es in den aktuellen Versionen eher keine Probleme mit der Anwendung --> https://www.schulbuchaktion.at, u. U. verhindert aber der Seitenaufruf in einem "öffentlichen Netzwerk (WLAN)" das erfolgreiche Einloggen.
Seit dem Schuljahr 2021/22 gibt es das zusätzliche Digital-Limit an MS/PTS, v. a. für digitale Schulbücher E-Book+ (plus) in Kombination mit einem Schulbuch gedacht, auch für digitale Solo-Produkte (E-Book Solo und E-Book+ Solo), während vorhandene E-Book (nicht plus) - Materialien, falls vorhanden, kostenlos zum jeweiligen Schulbuch dazugegeben werden.
Der Stornostichtag ist der 17. Oktober 2022 im zukünftig laufenden Schuljahr 2022/23. Bitte beachten Sie die einschlägigen Richtlinien zur Schulbuchaktion (--> www.schulbuchaktion.at/richtlinien.html) und zu den Unterrichtsmitteln eigener Wahl (--> https://www.schulbuchaktion.at/sba_downloads/sba2022/Richtlinien_UMeW_2021_22.pdf)!
Der Zugang zur Schulbuchaktion 2022/23 auf --> www.schulbuchaktion.at ist wie seit vielen Jahren nur mehr personenbezogen mit den PH-Online-Zugangsdaten mittels "edu.ldap" möglich und steht mit dem Menüpunkt Benutzeranmeldung für Schulen --> Schuljahr 2022/23 ab Ende Februar zur Verfügung.
Wenn die Schulbuchreferent:innen ihre PH-Onine-Zugangsdaten nicht mehr kennen sollten, muss das PHO-Kennwort/Passwort vom jeweiligen User bzw. der jeweiligen Userin selber zurückgesetzt werden, indem er/sie direkt auf der PH-Online-Seite seiner/ihrer PH auf "Kennwort vergessen" klickt oder sich mit alternativen Methoden (Portal Tirol - Login, Handysignatur) anmeldet, um dann eigenständig das PHO-KW zu ändern:
Damit sich die Schulbuchreferent:innen erfolgreich via edu.ldap bei der Anwendung Schulbuchaktion anmelden können, ist eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Schulleitung in der Anwendung "PH-Online Direktionsbereich" (= DAV - Dienstauftragsverfahren) die Rolle "Schulbuchaktion" an max. zwei Personen vergibt:
Die Anleitungen finden Sie - wie immer - im Wiki SLS (-> hier)!
Anstelle des bisher üblichen jährlichen Schulbucherlasses vom BMBWF gab es das --> Rundschreiben 6/2022.
Hinweise aus den einschlägigen Richtlinien und zugleich Antworten auf immer wieder gestellte Fragen,
wobei wir den sonst jährlich üblichen Schulbucherlass noch nicht auffinden konnten:
- Schulforum (bzw. Schulbuchkonferenz an Schulen mit SGA) im Zeitraum Ende Februar bis vor Ende des Hauptbestelltermins Ende April 2022
legt fest, welche U-Materialien beschafft werden sollen
- und weiters die Richtlinien für die Wiederverwendung bei freiwilliger Rückgabe durch die Schüler/innen;
dies sind Aufzeichnungen wie die Klassenlisten und unterliegen der einschlägigen Aufbewahrungsfrist.
- Ende des Hauptbestelltermins und damit späteste Übermittlung der geplanten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien an das BRZ und damit auch an den Schulbuchhändler in der Anwendung ist der 29.4.2022;
der Bedarf ist hier möglichst genau zu schätzen, Reserven sind nicht einzukalkulieren.
- Die Wahl des Schulbuchhändlers/der Schulbuchhändlerin unterliegt ausschließlich der Schulleitung, es soll aber dem/der nächstgelegenen der Vorzug eingeräumt werden;
die Händler oder Direktlieferer sind nicht berechtigt irgendjemandem für die Beschaffung von Schulbüchern Vorteile (Geld- oder Sachwert) zukommen zu lassen.
- Stornierungen verursachen einen hohen Aufwand und hohe Kosten und sind nur bis 17.10.2022 gestattet;
nachher müssen in einem Kalendermonat getätigte (neue) Schulbuchlieferungen bis zum letzten Monats-Mittwoch bestätigt werden, Stornierungen können nur bis zu diesem Tag und bis zum Höchstmaß dieser (neuen) Monatsbestellung getätigt werden.
- Im Rahmen von höchstens 15% des Limits bzw. des R-Limits können Unterrichtsmittel eigener Wahl (im Fachhandel) angeschafft werden;
bis zum Haupt-Nachbestelltermin im September 2022 ist dieser angezeigte Wert nur informativ, die Fixierung erfolgt also erst, nachdem die SBA nahezu abgeschlossen ist, dabei werden die ausgewiesenen Beträge an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Die Händler müssen eine e-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen, inkl. bestätigtem (Stempel und Unterschrift) Lieferschein oder bestätigter Rechnungskopie. Eine Bestellung ist nur bis zum Lieferdatum 03. März 2023 möglich.
- Klassenlisten (Empfänger der Schulbücher) müssen geführt und 4 Jahre nach Ende des laufenden SJ aufbewahrt werden;
ein Selbstbehalt ist seit vielen Jahren nicht mehr zu bezahlen.
- U-Mittel für den muttersprachlichen Unterricht bspw. oder für einen Sprachheilkurs erhöhen das jeweilige Schulbuchlimit.
Achten Sie auf die Eingabe korrekter Schülerzahlen, vergleichen Sie die Schülerzahl mit Ihrer sog. BilDok-Meldung, Abweichungen sind möglich und begründbar (bspw. Externisten)!
- Ordentliche Schüler/innen haben Anspruch auf unentgeltliche Schulbücher,
- ebenso externe Schulpflichtige (sog. Häuslicher Unterricht) - sie ordern die U-Mittel an der zuständigen Sprengel- oder Prüfungsschule, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde;
für diese Externisten wird eine "eigene Klassenliste" geführt und die Übergabe durch die Eltern bestätigt.
- Außerordentlichen Schülern und Schülerinnen sind die notwendigen Schulbücher, insbesondere jene für das Erlernen von Deutsch, ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Schüler/innen, die die Schulstufe oder die Schule wechseln, sollten die erhaltenen Schulbücher der Schule zur Wiederverwendung überlassen, im Gegenzug haben sie in der neuen Stufe bzw. an der neuen Schule Anspruch auf die dort verwendeten U-Mittel.
- Repetenten oder Repetentinnen erhalten nur jene U-Mittel, die sie neu benötigen, bspw. nur den Arbeitsteil, aber nicht den Textteil eines geteilten Werkes.
- Für verlorene oder unbrauchbar gewordene U-Mittel darf im Rahmen der SBA kein Ersatz geleistet werden.