SchülerInnen an die nächste Schule überweisen

von Alois Schett
01. Juli 2022

(Wiederveröffentlichung)
Jetzt im Frühjahr ist es langsam klar, welche SchülerInnen der abgehenden Schulstufen voraussichtlich an welche Nachfolger-Schule wechseln werden. Die Schulleitungen werden gebeten, ihre SchülerInnen in Sokrates - mit der Aktion "Schüler in andere Schule" - an die nächste Pflichtschule zu überweisen

Keine Schülerweitergabe an nachfolgende Bundesschulen (MHS = mittlere und höhere Schulen)!
Im Zuge der Aufnahmeverfahrensverordnung holen sich die Bundesschulen beginnend mit 2. Semester ihre Bewerber/innen im Sokrates selber (Privatschulen) bzw. legen Sie am BRZ-Mandanten auf der Datenbank der Bundesschulen selber an. Ein zusätzliches Überweisen von Ihnen ist somit nicht notwendig und u. U. ein wenig kontraproduktiv, wenn die Bundesschule (Privatschule) dann neben den selber geholten Bewerbern auch noch weitere überwiesene Schüler von Ihnen in der "Ersten Klasseneinteilung" hätte, die sich evtl. gar nicht beworben haben o. Ä.

Im APS-Bereich: Die Alternative zum Überweisen ist, dass sich die aufnehmende Schule jetzt im Laufe des 2. Semesters die SchülerInnen im neuen Schuljahr sucht und "in die Erste Klasseneinteilung" übernimmt.

Der Vorteil liegt bei den Ziel-Schulen (also meist MS und PTS) v. a. darin, dass sie die voraussichtlichen SchülerInnen als "Einschreiber" verfügbar haben, mit diesen planen können (SchülerInnenlisten drucken), diese anschreiben können (Adressetiketten) usw. Analog dazu sind auch die VS froh, wenn sie ihre Einschreiber früh genug von der Gemeinde bekommen und in Sokrates einspielen lassen können (--> s. dazu Artikel Einschreiber-Vorlagedatei).

Die abgebende Schule hat keine Nachteile, der Schüler bzw. die Schülerin "gehört" ihnen bis Zeugnisdatum und sie können problemlos erneut - auch an eine andere Schule - zugewiesen werden, sollte sich herausstellen, dass jemand doch an eine andere Schule wechseln wird.

Auch für den Fall, dass der Schüler/die Schülerin unerwartet das Gymnasium besuchen wird, ist nichts "verhaut". Die aufnehmende Schule belässt die Betreffenden einfach im Topf "erste Klasseneinteilung" bzw. kann diese dort auch gefahrlos herauslöschen.

Entscheidend ist eigentlich nur der Umstand, dass die SchülerInnen von der abgebenden Schule mit der Aktion "Ende des SJ -> Jahreswechsel -> Schüler in andere Schule" überwiesen werden sowie für die aufnehmende Schule der Punkt, dass sie erst im Herbst, wenn sie tatsächlich an der Schule erscheinen, einer Klasse zugewiesen werden!

Im Wiki SchulleiterInnen-Service gibt es - wie immer - die Anleitungen dazu.

Der nachfolgende Screenshot stellt sozusagen die Schnellanleitung dar:

Schüler in andere Schule

Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, für welche SchülerInnen Sie den Schulwechsel schon durchgeführt haben und für welche nicht, bietet Ihnen Sokrates die "Dynamische Suche" an. In der Kategorie "Direktor" gibt es

  • die 170er Suche (170 Schüler mit Übertritt),

  • die 172er Suche (Schulwechsel) und

  • die 175er Suche (Schüler ohne Übertritt).