Personenschutz und Urheberrecht im Zusammenhang mit der Schulhomepage

Immer wieder gibt es Anfragen bezüglich der Thematik Schulhomepage und Urheberrecht bzw. Schutz der Kinder. Zusätzlich ist mit dem Datenschutz (DSGVO) noch eine überlagernde Thematik ins Spiel gekommen.

Wir können keine juristischen Auskünfte geben, davon lebt eine ganze Zunft ;-)

Deshalb empfehlen wir den Hilfesuchenden immer, sich mit dem Urheberrecht ein wenig auseinandersetzen und raten, die Rechte der Eltern und SchülerInnen großzügig zu respektieren!

Das Recht am eigenen Bild regelt § 78 UrhG (s. a. --> http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#Persönlichkeitsschutz).

Dabei müssen wir den Inhalt und die Absicht des Fotos, also die Aussage bedenken. Wir machen z. B. in der Schule nicht eine Aufnahme der Kirche XY, wo zufällig ein paar unbekannte Passanten drauf sind, sondern wir stellen Klassenfoto, Gruppenfoto etc. auf die Homepage - samt Bildunterschriften oder Erklärungen. Da geht es häufig in erster Linie um die Personen oder um die Gruppe.

Deshalb ist ganz klar, dass ohne Zustimmung - v. a. weil es sich um Minderjährige und Kinder handelt - nichts läuft!

Wichtige Artikel zur Thematik:

Wir empfehlen jedenfalls, die Einverständniserklärung bei Eintritt in die Schule unterschreiben zu lassen und weiters problemlos (!) zu akzeptieren, wenn jemand dies für sein Kind nicht (mehr) will.

Empfehlenswert ist es auch, an der Schule eine aktuelle Liste zu führen (vorzugsweise in der Schülerverwaltung Sokrates --> Merkmal), welche Kinder dies betrifft!
Dann müssen Homepage-Verantwortliche bspw. Gruppenfoto und Bildunterschriften auf der Schulhomepage u. U. ein wenig nachbearbeiten.