Neues Formular zur Abrechnung von Schulveranstaltungen

von Susanne Senn
18. Juni 2024

Bitte verwenden Sie zur Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen, die ab dem 29. Mai 2024 durchgeführt wurden, ausschließlich das neue Formular: Reisegebühren für Schulveranstaltungen (APS,Berufsschulen) SJ 23_24 NEU Beginn ab 29_Mai_2024 (ZIP, 440.75 KB)

Dieses Formular wurde an die kürzlich in Kraft getretene "Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024 – SchVRGV" angepasst. Die Verordnung bewirkt Änderungen in Bezug auf die Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen, die mit 29. Mai 2024 oder später beginnen. 

Wesentliche Änderungen

- Alle Schulveranstaltungen können nun über dieses Formular abgerechnet werden. Die Abrechnung über EDM entfällt.

- Es besteht die Möglichkeit einen Beförderungszuschuss für die Benützung des PKWs oder öffentliche Verkehrsmittel zu beantragen.

- Die Deckelung der Nächtigungskosten mit dem doppelten Betrag der durchschnittlichen Nächtigungskosten pro Schüler entfällt. Es gilt die allgemeine Regelung für Dienstreisen laut Reisegebührenvorschrift (derzeit maximal Euro 105,-- pro Nacht).

- Es gab geringfügige Änderungen der Reisezulage.

Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Formulars ,Reisegebühren für Schulveranstaltungen (APS, Berufsschulen) SJ 23_24 NEU Beginn ab 29_Mai_2024 ` steht auf der Website der Bildungsdirektion für Tirol (Service, Formularsammlung, Personalabteilung) zur Verfügung und ist hier verlinkt: Reisegebühren - Leitfaden für Abrechung für Schulveranstaltungen (Landeslehrpersonen) (PDF, 918.08 KB)

Schulveranstaltungen, die bis inklusive 28. Mai 2024 begonnen haben, sind weiterhin mit dem alten Formular abzurechnen.