Neues Formular zur Abrechnung von Schulveranstaltungen
Bitte verwenden Sie zur Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen, die ab dem 29. Mai 2024 durchgeführt wurden, ausschließlich das neue Formular: Reisegebühren für Schulveranstaltungen (APS,Berufsschulen) SJ 23_24 NEU Beginn ab 29_Mai_2024 (ZIP, 440.75 KB)
Dieses Formular wurde an die kürzlich in Kraft getretene "Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024 – SchVRGV" angepasst. Die Verordnung bewirkt Änderungen in Bezug auf die Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen, die mit 29. Mai 2024 oder später beginnen.
Wesentliche Änderungen
- Alle Schulveranstaltungen können nun über dieses Formular abgerechnet werden. Die Abrechnung über EDM entfällt.
- Es besteht die Möglichkeit einen Beförderungszuschuss für die Benützung des PKWs oder öffentliche Verkehrsmittel zu beantragen.
- Die Deckelung der Nächtigungskosten mit dem doppelten Betrag der durchschnittlichen Nächtigungskosten pro Schüler entfällt. Es gilt die allgemeine Regelung für Dienstreisen laut Reisegebührenvorschrift (derzeit maximal Euro 105,-- pro Nacht).
- Es gab geringfügige Änderungen der Reisezulage.
Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Formulars ,Reisegebühren für Schulveranstaltungen (APS, Berufsschulen) SJ 23_24 NEU Beginn ab 29_Mai_2024 ` steht auf der Website der Bildungsdirektion für Tirol (Service, Formularsammlung, Personalabteilung) zur Verfügung und ist hier verlinkt: Reisegebühren - Leitfaden für Abrechung für Schulveranstaltungen (Landeslehrpersonen) (PDF, 918.08 KB)
Schulveranstaltungen, die bis inklusive 28. Mai 2024 begonnen haben, sind weiterhin mit dem alten Formular abzurechnen.