Neues Formular zur Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen
Bitte verwenden Sie zur Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen, die ab dem 29. Mai 2024 durchgeführt wurden, ausschließlich das neue Formular:Reisegebühren_Schulveranstaltungen_APS_BS_LFS.zip
Dieses Formular wurde an die kürzlich in Kraft getretene "Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024 – SchVRGV" angepasst. Die Verordnung bewirkt Änderungen in Bezug auf die Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen, die mit 29. Mai 2024 oder später beginnen.
Wesentliche Änderungen
- Alle Schulveranstaltungen können nun über dieses Formular abgerechnet werden. Die Abrechnung über EDM entfällt.
- Es besteht die Möglichkeit einen Beförderungszuschuss für die Benützung des PKWs oder öffentliche Verkehrsmittel zu beantragen.
- Die Deckelung der Nächtigungskosten mit dem doppelten Betrag der durchschnittlichen Nächtigungskosten pro Schüler entfällt. Es gilt die allgemeine Regelung für Dienstreisen laut Reisegebührenvorschrift (derzeit maximal Euro 105,-- pro Nacht).
- Es gab geringfügige Änderungen der Reisezulage.
Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Formulars ,Reisegebühren_Schulveranstaltungen_APS_BS_LFS.zip ` finden Sie auf der Website der Bildungsdirektion für Tirol (Service/Formularsammlung/ Personalabteilung) einmal in kurzer und einmal in ausführlicher Form. Diese Anleitungen sind hier verlinkt:
Reisegebühren_Schulveranstaltungen_APSBSLFS_Information Kompakt.pdf bzw. Reisegebühren_Schulveranstaltungen_APSBSLFS_Leitfaden.pdf