Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

von Alois Schett
01. Juli 2022

(Wiederveröffentlichung)
Bitte um Beachtung des Rundschreibens der Bildungsdirektion für Tirol hinsichtlich Ausbildungspflicht bis 18.

Betroffen sind (N)MS, SoS und PTS sowie die solcherart angeschlossenen Klassen an anderen Schulen. Der Aufwand in Sokrates ist sehr gering und die Angelegenheit ist im Normalfall mit den zwei Klicks auf "Berechnen" und danach "Melden" erledigt. Bitte jedenfalls auch sog. Leermeldungen machen, auch wenn keine relevanten Schülerbewegungen im Berichtszeitraum stattgefunden haben.

Und die Meldung muss gezwungenermaßen am jeweiligen Stichtag oder im erlaubten Zeitraum nachher erfolgen (normalerweise innerhalb von 7 Tagen). Für die Statistik Austria ist der sog. Abzugszeitpunkt in der Meldedatei entscheidend, andernfalls wird von der Statistik Austria urgiert, da sie die Absicht nicht erkennen kann, ob das frühzeitig erzeugte File nur eine "Übung" war und die richtige Meldung dann übersehen wurde.

Anleitung - wie immer - im Wiki SLS: https://sp.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/x/uIVOCw

(Ergänzung)
An (N)MS, PTS und SoS sollte die Rolle Web-Direktor beim Login im fraglichen Zeitraum einen Hinweis zur Datenmeldung hinsichtlich "Ausbildungspflicht bis 18 Jahre" erhalten, ungefähr in der Form:

Hinweis Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

Achtung! Es werden nur Schüler im jeweiligen Berichtszeitraum ausgewertet, die die Schulpflicht mit 2016/17 oder später erfüllt haben und ein sog. Matrik-Übertrittsereignis haben.
Nicht in der Meldedatei dabei sind derzeit Schüler, wo einfach nur die Laufbahn mit Schulaustritt beendet wird oder nur ein Abmelde-Ereignis eingetragen wird!

Es ist zwingend ein Matrik-Übertritt-Ereignis notwendig, dieses wird automatisch mit der Aktion
"Schulwechsel im Schuljahr" -> "Austritt am" erzeugt oder auch
im Zuge des Jahreswechsels mit der Aktion "Schüler an andere Schule"
.
Für manche Schulen ist das ungewohnt und nicht ganz schlüssig, haben wir doch bis dato häufig jene Schülerinnen oder Schüler, die an Bundesschulen gewechselt haben, die ins Arbeitsleben eingetreten sind oder deren weiterer Weg unbekannt war, unbehandelt gelassen.
(Stand: 02.10.2019 -> Nur reguläre Abgänger auf der höchsten Stufe der Schulart werden auch korrekt erkannt und müssen nicht unbedingt weiter behandelt werden.)

Wenn Sie also nicht wissen, wohin ein Schüler nach Schulaustritt bei Ihnen geht, tragen Sie unterjährig bei der Aktion "Schulwechsel im SJ" oder beim Jahreswechsel "Schüler an andere Schule" als Zielschule die am ehesten passende ein: Abmeldung, Ausland, Extern - und als Schulart das Zutreffendste ("Lehre" oder "Sonstige" ...). Damit stellen Sie derzeit sicher, dass solche Schüler in der Meldedatei über den betreffenden Berichtszeitraum inkludiert sind. Bitte kontrollieren Sie jedenfalls Ihre Meldedatei auf Stichhaltigkeit!

Für eine Kontrolle eignet sich natürlich die Meldedatei (stimmen die angeführten Zahlen?) bzw. die Dynamischen Suchen in der Kategorie "Ausbildung18".
Darüber hinaus ist vielleicht auch die Dynamische Suche in der Kategorie "Direktor" -> "170 Schüler mit Übertritten" hilfreich, oder auch "175 Schüler ohne Übertritt" - eingegrenzt auf eine bestimmte Klasse/Schulstufe.