Änderung der Schulformkennzahlen im sonderpädagogischen Bereich
Änderung der Schulformkennzahlen (SFKZ) ab dem Schuljahr 2026/27 für den sonderpädagogischen Bereich
Nach dem Inkrafttreten der neuen Lehrpläne im Sonderschulbereich im Schuljahr 2025/26 gibt es nun eine zusätzliche Änderung der Schulformkennzahl.
Schüler:innen mit dem Lehrplan „Förderschwerpunkt Lernen“ erhalten
=> in der Primarstufe auf der 1. - 4. Stufe die Schulformkennzahl 0503 (statt bisher 0501) und
=> in der Sekundarstufe auf der 5. - 8. Stufe die Schulformkennzahl 0504.
Achtung! Dies betrifft im heurigen Schuljahr 2026/27 nur Schüler:innen der 1./2. und 5./6. Schulstufe.
Schüler:innen der 3./4./ und 7./8. Schulstufe haben auslaufend weiterhin die Schulformkennzahl 0501.
Da die neue Schulformkennzahl nicht automatisch in der Stundentafel aufscheint, muss Folgendes unternommen werden:
- Bei Verwendung der Behördenstundentafeln muss die jeweilige Stundentafel neu importiert werden!
APS_SoPäd_Primar_LP2025 V (V steht für Verbundstundentafel)
APS_SoPäd_Sekundar_LP2025 V
Der Import funktioniert folgendermaßen:
Basisdaten – Stundentafeln – Stundentafel von Behörde – bei Kurzbezeichnung %SoPäd eingeben – die gewünschte Stundentafel (je nach Schulart) markieren und Übertragen
- Bei Verwendung einer lokalen schulspezifischen Stundentafel für die SPF-Kinder mit dem Lehrplan „Förderschwerpunkt Lernen“ bitte die neue Schulformkennzahl ergänzen.
Dies funktioniert folgendermaßen:
Basisdaten – Stundentafeln – Stundentafel pflegen – gewünschte Stundentafel markieren – im Feld „Schulformkennzahlen“ und im Feld „weiterführende Ausbildung die Nummern 0503 und 0504 hinzufügen – Speichern
Im Anschluss muss in beiden Fällen (schulspezifische Stundentafel oder Behörden-Stundentafel) bei den betroffenen Schüler:innen auf der 1./2. oder 5./6. Stufe die Schülerlaufbahn gepflegt und mittels "Bearbeiten" die Schulformkennzahl geändert werden.
Dies funktioniert folgendermaßen:
Laufendes Schuljahr – Laufbahnpflege – Schülerlaufbahn pflegen – Kind wählen – Bearbeiten – Laufbahnsatz markieren – Schulformkennzahl auf 0504 ändern - "Speichern"
In der 5. Stufe der Mittelschule ist der Ausbildungsstand der neu eingetretenen SPF-Schüler:innen nicht berechenbar und muss im Fall der Schulform 0504 manuell auf "nn" (Neueintritt nächste Schulstufe) mit Bildungsbeginn z.B. 14.09.2026 ersetzt werden.



