Schulbuchaktion 2023/24

von Alois Schett
28. Februar 2023

Die öffentliche Schulbuchsuche ermöglicht unter --> https://www.schulbuchaktion.at/sbkSchulbuchsuche interessierten Lehrkräften, Eltern oder Mitgliedern vom Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss die Recherche zu Schulbüchern. Verwenden Sie die Filtermöglichkeiten (Schulbuchnummer oder Kriterien wie z. B. Gegenstand und Schulform).

Für das Schuljahr 2023/24 erstreckt sich der Hauptbestelltermin vom 13. März bis 21. April 2023, notwendige Anpassungen von Schülerzahlen und Schulbuchmengen sind ab 30. Mai 2023 laufend bis zum Stornostichtag und danach eingeschränkt noch bis zum 17. Mai 2024 möglich, Lieferbestätigungen bis zum 10. Juni 2024.

Mit gängigen Browsern gibt es in den aktuellen Versionen eigentlich keine Probleme mit der Anwendung --> https://www.schulbuchaktion.at, u. U. verhindert aber der Seitenaufruf in einem "öffentlichen Netzwerk (WLAN)" das erfolgreiche Einloggen.

Seit dem Schuljahr 2021/22 gibt es das zusätzliche Digital-Limit an MS/PTS, v. a. für digitale Schulbücher E-Book+ (plus) in Kombination mit einem Schulbuch gedacht, auch für digitale Solo-Produkte (E-Book Solo und E-Book+ Solo), während vorhandene E-Book (nicht plus) - Materialien - falls vorhanden - kostenlos zum jeweiligen Schulbuch dazugegeben werden.

Der Stornostichtag ist der 16. Oktober 2023 im zukünftig dann laufenden Schuljahr 2023/24. Bitte beachten Sie die einschlägigen Richtlinien zur Schulbuchaktion (--> www.schulbuchaktion.at/richtlinien.html) und zu den Unterrichtsmitteln eigener Wahl --> Auswahlrichtlinien für Unterrichtsmittel eigener Wahl (UMeW)!

Der Zugang zur Schulbuchaktion 2023/24 auf --> www.schulbuchaktion.at ist seit vielen Jahren nur mehr personenbezogen mit den PH-Online-Zugangsdaten mittels "edu.ldap" möglich und steht mit dem Menüpunkt Benutzeranmeldung für Schulen --> Schuljahr 2023/24 ab Ende Februar zur Verfügung.

Wenn die Schulbuchreferent:innen ihre PH-Onine-Zugangsdaten nicht mehr kennen, muss das PHO-Kennwort/Passwort vom jeweiligen User bzw. der jeweiligen Userin selber zurückgesetzt werden, indem er/sie direkt auf der PH-Online-Seite seiner/ihrer PH auf "Kennwort vergessen" klickt oder sich mit alternativen Methoden (wie bspw. Handysignatur) anmeldet, um dann eigenständig das PHO-KW zu ändern:

PH-online Kennwort vergessen

Damit sich die Schulbuchreferent:innen erfolgreich via edu.ldap bei der Anwendung Schulbuchaktion anmelden können, ist eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Schulleitung in der Anwendung "PH-Online Direktionsbereich"  (= DAV - Dienstauftragsverfahren) die Rolle "Schulbuchaktion" an max. zwei Personen vergibt:

Schulbuchaktion Funktion im Dienstauftragsverfahren zuweisen

Die Anleitungen finden Sie - wie immer - im Wiki SLS (-> hier)!

Beachten Sie bitte darüber hinaus gem. Durchführungsrichtlinien, dass jegliche Korrespondenzen im Zusammenhang mit der Schulbuchaktion ausschließlich über dienstliche E-Mailadressen erfolgt.
 

Sie finden den jährlichen Schulbucherlasses vom BMBWF auch auf der SBA-Seite --> Schulbucherlass 2023/24.

Hinweise aus den einschlägigen Richtlinien und zugleich Antworten auf immer wieder gestellte Fragen,
wobei wir den sonst jährlich üblichen Schulbucherlass noch nicht auffinden konnten:

  • Schulforum (bzw. Schul- oder Abteilungskonferenzen an Schulen mit SGA) im Zeitraum Ende Februar bis vor Ende des Hauptbestelltermins, bis zum 18. April 2023 
    legt fest, welche U-Materialien beschafft werden sollen
     
  • und weiters die Richtlinien für die Wiederverwendung bei freiwilliger Rückgabe durch die Schüler:innen;
    dies sind Aufzeichnungen wie die Klassenlisten (und Vermerke über Stufen- oder Schulwechsel, wie Rechnungen und Lieferscheine) und unterliegen der einschlägigen Aufbewahrungsfrist.
     
  • Ende des Hauptbestelltermins und damit späteste Übermittlung der geplanten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien an das BRZ und damit auch an  den/die Schulbuchhändler:in in der Anwendung ist der 21.4.2023;
    der Bedarf ist hier möglichst genau zu schätzen, Reserven sind nicht einzukalkulieren.
     
  • Die Wahl des/der Schulbuchhändler:in unterliegt ausschließlich der Schulleitung, es soll aber dem/der nächstgelegenen der Vorzug eingeräumt werden;
    die Händler:innen oder Direktlieferer:innen sind nicht berechtigt irgendjemandem für die Beschaffung von Schulbüchern Vorteile (Geld- oder Sachwert) zukommen zu lassen.
     
  • Stornierungen verursachen einen hohen Aufwand und hohe Kosten und sind nur bis 16.10.2023 gestattet;
    nachher müssen in einem Kalendermonat getätigte (neue) Schulbuchlieferungen bis zum letzten Monats-Mittwoch bestätigt werden, Stornierungen können nur bis zu diesem Tag und bis zum Höchstmaß dieser (neuen) Monatsbestellung getätigt werden.
     
  • Im Rahmen von höchstens 15% des Limits bzw. des R-Limits können Unterrichtsmittel eigener Wahl (im Fachhandel) angeschafft werden; die Beantragung ist schon im Hauptbestelltermin erforderlich;
    bis zum Haupt-Nachbestelltermin im September 2023 ist dieser angezeigte Wert nur informativ, die Fixierung erfolgt also erst, nachdem die SBA nahezu abgeschlossen ist, dabei werden die ausgewiesenen Beträge an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Die Händler:innen müssen eine e-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen, inkl. bestätigtem (Stempel und Unterschrift) Lieferschein oder bestätigter Rechnungskopie. Eine Bestellung ist nur bis zum Lieferdatum 04. März 2024 möglich.
     
  • Klassenlisten (Empfänger:innen der Schulbücher) müssen geführt und 4 Jahre lang nach Ende des laufenden SJ (zusammen mit Vermerken über Stufen- oder Schulwechsel, Häuslicher Unterricht oder Lieferscheine und Rechnungen) aufbewahrt werden;
    ein Selbstbehalt ist seit vielen Jahren nicht mehr zu bezahlen.
     
  • U-Mittel für den Erstsprachenunterricht (ehemals muttersprachlicher Unterricht) oder auch für einen Sprachheilkurs erhöhen das jeweilige Schulbuchlimit.
    Achten Sie auf die Eingabe korrekter Schüler:innen-Zahlen, vergleichen Sie die Schüler:innen-Zahl mit Ihrer sog. BilDok-Meldung, Abweichungen sind möglich und begründbar (bspw. Externist:innen)!
    Für den Bereich "Deutsch als Zweitsprache" ist ein Sonderlimit verfügbar.
     
  • Ordentliche Schüler:innen haben Anspruch auf unentgeltliche Schulbücher,
     
  • ebenso externe Schulpflichtige (sog. Häuslicher Unterricht) - sie ordern die U-Mittel an der zuständigen Sprengel- oder Prüfungsschule, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde;
    für diese Externist:innen wird eine eigene Klassenliste ("häusl. U.") geführt und die Übergabe durch die Eltern bestätigt.
     
  • Außerordentlichen Schüler:innen sind die notwendigen Schulbücher, insbesondere jene für das Erlernen von Deutsch, ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
     
  • Schüler:innen, die die Schulstufe oder die Schule wechseln, sollten die erhaltenen Schulbücher der Schule zur Wiederverwendung überlassen, im Gegenzug haben sie in der neuen Stufe bzw. an der neuen Schule Anspruch auf die dort verwendeten U-Mittel.
     
  • Repetent:innen werden in der Klassenstruktur in der Spalte "Repetent:innen" erfasst und erhalten nur jene U-Mittel, die sie neu benötigen, bspw. nur den Arbeitsteil, aber nicht den Textteil eines geteilten Werkes.
     
  • Für verlorene oder unbrauchbar gewordene U-Mittel darf im Rahmen der SBA kein Ersatz geleistet werden.