Entlastungsmodell - Arbeitszeitregelungen

von Alois Schett
01. Juli 2022

Verweis auf die Arbeitszeitregelungen (früher Erlass 32, nun Schulinformationsschreiben Nr. 1 und 2 für pd und 20 und 21 für altes Dienstrecht):

Im vormaligen Erlass 32 und nun --> Schulinformationsschreiben Nr. 20 
(BD-72/264-2020: Die Arbeitszeitregelungen für pragmatisierte Lehrpersonen und Lehrpersonen der Entlohnungsschemata I L und II L an allgemeinbildenden Pflichtschulen - Jahresnorm/Teil 1
ist unter dem Punkt 2.3.2 das Entlastungsmodell geregelt, wie die Entlastungsstunden  abhängig von der Klassenzahl für Lehrpersonen (Stellvertretung) zum Einsatz gelangen.

Der Vollständigkeit halber seien noch die Arbeitszeitregelungen für die Schulleitung (v. a. die sog. Abschlagstunden) erwähnt:

  • --> Schulinformationsschreiben Nr. 21 
    (BD-72/265-2020: Die Arbeitszeitregelungen für pragmatisierte Lehrpersonen und Lehrpersonen der Entlohnungsschemata I L und II L an allgemeinbildenden Pflichtschulen - Jahresnorm/Teil 2
     
  • und weiters die analogen Regelungen für Lehrpersonen im pd-Schema (neues Dienstrecht) ...
    --> Schulinformationsschreiben Nr. 1 
    (BD-72/247-2020: Dienstrecht „Pädagogischer Dienst“/Teil I - Die wichtigsten dienstrechtlichen Bestimmungen für Landesvertragslehrpersonen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Fachberufsschulen
     
  • ... und
    --> Schulinformationsschreiben Nr. 2 
    (BD-72/248-2020: Dienstrecht „Pädagogischer Dienst“/Teil II – Die wichtigsten besoldungsrechtlichen Regelungen für Landesvertragslehrpersonen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Fachberufsschulen