Aufsteigen

von Alois Schett
01. Juli 2022

(Wiederveröffentlichung)
Lt. SchUG § 25 gelten für das Aufsteigen in die nächste Schulstufe oder den erfolgreichen Abschluss einer Schulstufe (--> hier) folgende Punkte:

In Sokrates Web bilden Sie dies z. B. mit der "Konferenzmaske" ab (Menüpunkt Beurteilung => Konferenzmaske). Hier sind klassenweise alle Schüler mit den wichtigsten Merkmalen aufgelistet, die für die Entscheidung, ob ein Schüler zum Aufsteigen berechtigt ist, relevant sind. Sie können hier dokumentieren, in welchen Fächern z. B. keine Leistungsreserven vorhanden sind (lit. c). Über die Schaltfläche (+) können die einzelnen Gegenstände des Schülers angezeigt werden.

Die Entscheidung der Notenkonferenz, ob ein Schüler mit einem "Nicht genügend" zum Aufsteigen berechtigt ist, wird in Sokrates über das Ereignis "Notenkonferenz" oder direkt in der Konferenzmaske dokumentiert:

  • Aufstiegsberechtigung mit einem Nicht genügend
    -> per Ereigniszuweisung (keine Anwendung der Konferenzmaske)
    Trifft die Klassenkonferenz im rechtlichen Rahmen die Entscheidung, dass der Schüler mit einem "Nicht genügend" zum Aufsteigen berechtigt ist, wird in Sokrates das Ereignis "Aufstieg" zum Zeugnisdatum erfasst.

    Beurteilung => Zeugnisse => Ereignisse zuordnen
    Kategorie "Notenkonferenz"
    Ereignis "Aufstieg"
    Datum: Zeugnisdatum (z. B. 04.07.2014)
     
  • --> per Konferenzmaske
    Erhält der Schüler die Aufstiegsberechtigung, wird die Checkbox "§25" aktiviert 

Nach der Klauselberechnung wird das Ereignis "Aufstieg" berechnet und als Klauseltext in das Jahreszeugnis geschrieben.

Sokrates sollte überprüfen, ob der Schüler nicht auch schon im vorhergehenden Schuljahr in diesem Gegenstand mit "Nicht genügend" beurteilt wurde (SchUG § 25 Abs. 2 lit. a). In einem solchen Fall ist die Checkbox "§ 25" nicht wählbar. Sie finden einen Hinweis zu den Noten im vorhergehenden Schuljahr im Feld "ZG-Anm." (A) in der Konferenzmaske.

In weiterer Folge sollte Sokrates bei Repetenten prüfen, ob sie höchstens in einem Pflichtgegenstand die Note "Nicht genügend" erhalten und dieser Pflichtgegenstand vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit "Befriedigend" beurteilt wurde (SchUG § 25 Abs. 1 SchUG). In diesem Fall gilt ja die Schulstufe als erfolgreich abgeschlossen.

  • Keine Aufstiegsberechtigung mit einem Nicht genügend
    Wird von der Klassenkonferenz die Aufstiegsberechtigung mit einem "Nicht genügend" nicht erteilt, weisen Sie dem Schüler das entsprechende Ereignis zu:
    Beurteilung => Zeugnisse => Ereignisse zuordnen
    Kategorie "Notenkonferenz"
    Ereignis "kein Aufstieg", "keinAufstieg lit. a" oder "keinAufstieg lit. b" oder "keinAufstieg lit. c"
    Datum: Zeugnisdatum (z. B. 04.07.2014)

    Es wird dringend empfohlen, bei der Nichtaufstiegsberechtigung nach SchUG § 25 Abs. 2 lit. a, lit. b oder lit. c (s. Gesetzesverweis oben) den Grund für die Nichtberechtigung zu differenzieren. Damit wird nämlich die Differenzierung auch in die Begründung der Entscheidung aufgenommen. Um den Ablauf bei allfälligen Widersprüchen für alle Beteiligten zu erleichtern, ersuchen wir darüber hinaus, die Begründung der Entscheidungen dahingehend näher zu präzisieren, in welchen Fächern keine ausreichenden Leistungsreserven vorhanden sind. Dieser Textblock muss derzeit manuell in die von Sokrates als docx- oder rtf-Dokument erzeugte Entscheidung eingefügt werden (Rechtsklick auf die vorhergehende Zeile - Option "Einfügen / Zeile unterhalb einfügen" - Textblock in diese neue Zeile einfügen/kopieren).

Nichtberechtigungen müssen spätestens am Tag nach der Notenkonferenz ausgegeben werden. In Sokrates Web wählen Sie dazu
=> Auswertungen => Entscheidungen und Mitteilungen => Nicht erfolgreicher Abschluss § 25

Voraussetzung für diese Entscheidung ist, dass ein Zeugnis angelegt wurde, die Noten vollständig eingetragen und Klauseln berechnet wurden!
Abhängig von der Schulstufe und Schulart, sollte Sokrates selber erkennen, ob es sich um die letzte Schulstufe handelt oder nicht und damit den Text entsprechend anpassen.